Hat Hegel den Krieg verherrlicht?

Diese Frage muss man in zwei Teile zerlegen, weil die übliche Antwort beide vermengt. Hat Hegel dem Krieg eine sittliche Bedeutung zugeschrieben? Ja. Hat er den Krieg für gut erklärt? Nein — und er hat dem Krieg zugleich Schranken gezogen, an denen die heutigen Kriege durchfallen.

Was Hegel behauptet

Da es über den souveränen Staaten keinen Richter gibt — ein Völkerbund wäre für ihn ein Vertrag und kein Staat —, bleibt der Krieg die letzte Entscheidungsform. Darüber hinaus schreibt Hegel ihm in der Anmerkung zu § 324 eine sittliche Funktion zu: Im Krieg werde ernst, was sonst nur erbauliche Rede sei, nämlich die Vergänglichkeit von Besitz und Leben. Er zitiert dafür ein Bild aus seiner eigenen Jenaer Schrift: der Krieg erhalte „die sittliche Gesundheit der Völker […], wie die Bewegung der Winde die See vor der Fäulnis bewahrt“.

Das ist der Satz, an dem sich die Empörung entzündet, und man soll ihn nicht kleinreden. Zwei Dinge stehen aber unmittelbar daneben. Erstens sagt Hegel, der Krieg sei „nicht als absolutes Übel“ zu betrachten — nicht: er sei ein Gut. Zweitens fügt er selbst hinzu, dies sei „nur philosophische Idee“, und „die wirklichen Kriege bedürfen noch einer anderen Rechtfertigung“.

Die Grenze, die niemand zitiert

Unmittelbar danach, in § 338, zieht Hegel die Schranke, jenseits derer für ihn überhaupt kein Krieg mehr vorliegt:

Darin, daß die Staaten sich als solche gegenseitig anerkennen, bleibt auch im Kriege, dem Zustande der Rechtlosigkeit, der Gewalt und Zufälligkeit, ein Band […]. Er enthält damit die völkerrechtliche Bestimmung, daß in ihm die Möglichkeit des Friedens erhalten, somit z. B. die Gesandten respektiert, und überhaupt, daß er nicht gegen die inneren Institutionen und das friedliche Familien- und Privatleben, nicht gegen die Privatpersonen geführt werde.

§ 338

In den Vorlesungen wird er konkret. Nach der Nachschrift Griesheims bleibt unangetastet, was das gemeinsame Leben trägt — „Rechtspflege, Kirchen, Armenanstalten, Hospitäler, alles dieß wird in seinem Gange gelassen, ebenso das Privatleben, die Gewerbe“; im entwaffneten Gegner werde „immer der Mensch anerkannt“. Und im Kolleg 1822/23 steht der Satz, der die Sache entscheidet: „Einen Vertilgungskrieg kann nur der Fanatismus führen.“

Damit ist ein Maßstab gesetzt. Ein Krieg, der die Zivilbevölkerung, die Krankenhäuser und die Versorgung zum Ziel nimmt, ist nach diesem Maßstab kein Krieg im Sinne Hegels, sondern das, was er dem Fanatismus zuschreibt. Wer sich für ihn auf Hegel beruft, beruft sich auf einen Text, der ihn ausschließt.

Und der ewige Friede?

Hegel lehnt Kants Vorschlag ab, aber nicht, weil ihm der Frieden gleichgültig wäre. Sein Einwand in der Anmerkung zu § 333 ist ein Konstruktionsfehler: Ein Staatenbund setze „die Einstimmung der Staaten voraus, welche auf moralischen, religiösen oder welchen Gründen und Rücksichten […] beruhte und dadurch mit Zufälligkeit behaftet bliebe“. Im Heidelberger Kolleg 1817/18 räumt er ausdrücklich ein, der Gedanke sei „ein wohlmeinender […], der auch moralisch gut ist“ — und verwirft ihn trotzdem.

Was den Krieg tatsächlich begrenzt, ist bei Hegel etwas anderes als Moral und etwas anderes als Vertrag. Es sind die Sitten der Nationen (§ 339). Warum es nichts Stärkeres gibt, sagt er im Kolleg 1822/23 in einem Satz: „Ein Gesetz ist darüber nicht, denn ein Gesetz erfordert eine es verwirklichende Macht.“ Diese Grenze ist deshalb nicht einklagbar — nur zu verlieren.

Fundstellen. § 324, § 333, § 338, § 339 · Nachschriften Wannenmann 1817/18, Hotho 1822/23, Griesheim 1824/25 (Gesammelte Werke 26,1–26,3) · Walter Kaufmann, „The Hegel Myth and Its Method“, 1959 · Jon Stewart (Hg.), The Hegel Myths and Legends, 1996, dort „The Myth that Hegel Glorified War“ — Siehe auch im Glossar: Der Krieg, Die äußere Souveränität

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