Kurz: Etwas anderes als beim Studium eines Naturgesetzes. Wer die Schwerkraft denkt, denkt eine fremde Notwendigkeit, der er als Körper unterliegt. Wer die Grundlinien nachvollzieht, denkt die Struktur der eigenen Freiheit – und erwirbt dabei einen Maßstab, an dem sich das Bestehende messen lässt.
Der Gegenstand ist nicht fremd
Das Denken des Verstandes hat es mit Gesetzen für Gegenstände zu tun: Planeten, Steine, Zellen. Diese Gesetze sind nicht das Wesen des Denkenden; er unterliegt ihnen. Der Gegenstand der Rechtsphilosophie ist ein anderer. Nachvollzogen wird hier, warum die Freiheit Eigentum braucht (§ 41 ff.), warum das Eigentum zum Vertrag führt (§ 72 ff.), warum das bloße Gewissen nicht trägt (§ 137–§ 140) und warum es die Institutionen der Sittlichkeit braucht, um wirklich frei zu sein (§ 142 ff.).
Das ist kein passives Aufnehmen, sondern das, was Hegel die „Anstrengung des Begriffs“ nennt. Und weil der Gegenstand die eigene Freiheit ist, verändert der Vollzug etwas am Vollziehenden.
1. Der Akt: Wesen und Zufälligkeit unterscheiden
Der Nachvollzug ist ein kritischer Akt, und er hängt an einem Satz, der öfter missverstanden als gelesen wird: „Was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist, das ist vernünftig“ (Vorrede).
Er besagt nicht, dass alles Bestehende vernünftig sei. Die bloße Existenz – der real existierende Staat – ist voller Zufälligkeit, Mängel und historischer Begrenztheit. „Wirklichkeit“ heißt bei Hegel die Vernunft, die in dieser mangelhaften Existenz am Werk ist und sich in ihr durchsetzen muss. Ausführlich: „Was vernünftig ist, das ist wirklich“ – rechtfertigt Hegel damit alles Bestehende?
Wer den Unterschied hat, hat einen Maßstab. Die Schwächen des realen Staates lassen sich dann als das benennen, was sie sind: ein Scheitern der Existenz an ihrem eigenen Begriff. Das ist eine schärfere Kritik als die des Zynikers, der alles verwirft – denn sie kann angeben, woran gemessen wird.
2. Das Resultat: die Spannung aushalten
Das Ziel ist die Versöhnung, und die ist keine Zustimmung zum Bestehenden. Sie besteht darin, sich weder als entfremdet zu begreifen – die Welt ist nicht sinnlos, es ist Vernunft in ihr am Werk – noch als Apologet: Es ist nicht alles gut, wie es ist.
Was bleibt, ist das Bewusstsein, das beides zusammenhält: die Notwendigkeit der Vernunft und die Zufälligkeit der Existenz. Hegel nennt das Freiheit; man kann es auch als eine Zumutung beschreiben, denn die Spannung wird nicht aufgelöst, sondern ausgehalten.
3. Die praktische Folge
Zwei Formen unfreien Handelns fallen damit weg. Die abstrakte Rebellion, die das Bestehende als ganzes verwirft – § 5 Anm. zeigt, dass sie nur zerstören kann und dabei die sittliche Grundlage mitzerstört, auf der sie selbst steht. Und die zynische Resignation, die sich zurückzieht, weil alles sinnlos sei – sie hat keinen Maßstab und kann deshalb auch keinen Einwand formulieren.
Was übrigbleibt, ist unspektakulär: in den Institutionen zu handeln – im Beruf, in der Öffentlichkeit, in den Korporationen –, um die Existenz ihrem Begriff anzunähern. Hegel selbst nennt das Bildung und meint damit keine Gelehrsamkeit, sondern die Fähigkeit, die eigene Besonderheit auf ein Allgemeines zu beziehen.
Und es hilft gegen einen bestimmten Irrtum: den vorübergehenden Sieg partikularer Interessen für die Wahrheit zu halten. Wer den Unterschied zwischen Existenz und Wirklichkeit einmal gezogen hat, macht ihn nicht mehr.
Fundstellen. Grundlinien, Vorrede; § 5 Anm., § 41 ff., § 72 ff., § 137–§ 140, § 142 ff., § 187 (Bildung), § 250–§ 256. – Enzyklopädie (1830) § 6 Anm. (Unterscheidung von Wirklichkeit und Erscheinung), § 24 Zusatz. – Phänomenologie des Geistes, Vorrede („Anstrengung des Begriffs“). – Im Glossar: Wirklichkeit und Vernünftigkeit, Versöhnung, Bildung.
