57

Der Mensch ist nach der unmittelbaren Existenz an ihm selbst ein Natürliches, seinem Begriffe Äußeres; erst durch die Ausbildung seines eigenen Körpers und Geistes, wesentlich dadurch, dass sein Selbstbewusstsein sich als freies erfasst, nimmt er sich in Besitz und wird das Eigentum seiner selbst und gegen andere. |60| Dieses Besitznehmen ist umgekehrt ebenso dies, das, was er seinem Begriffe nach (als eine Möglichkeit, Vermögen, Anlage) ist, in die Wirklichkeit zu setzen, wodurch es ebensowohl erst als das Seinige gesetzt, als auch als Gegenstand und vom einfachen Selbstbewusstsein unterschieden und dadurch fähig wird, die Form der Sache zu erhalten (vgl. Anm. zu § 43).

Die behauptete Berechtigung der Sklaverei (in allen ihren näheren Begründungen durch die physische Gewalt, Kriegsgefangenschaft, Rettung und Erhaltung des Lebens, Ernährung, Erziehung, Wohltaten, eigene Einwilligung usf.) sowie die Berechtigung einer Herrschaft, als bloßer Herrenschaft überhaupt und alle historische Ansicht über das Recht der Sklaverei und der Herrenschaft beruht auf dem Standpunkt, den Menschen als Naturwesen überhaupt nach einer Existenz, (wozu auch die Willkür gehört,) zu nehmen, die seinem Begriffe nicht angemessen ist. Die Behauptung des absoluten Unrechts der Sklaverei hingegen hält am Begriffe des Menschen als Geistes, als des an sich freien, fest und ist einseitig darin, dass sie den Menschen als von Natur frei, oder, was dasselbe ist, den Begriff als solchen in seiner Unmittelbarkeit, nicht die Idee, als das Wahre nimmt. Diese Antinomie beruht, wie alle Antinomie, auf dem formellen Denken, das die beiden Momente einer Idee, getrennt, jedes für sich, damit der Idee nicht angemessen und in seiner Unwahrheit, festhält und behauptet. Der freie Geist ist eben dieses (§ 21), nicht als der bloße Begriff oder an sich zu sein, sondern diesen Formalismus seiner selbst und damit die unmittelbare natürliche Existenz aufzuheben und sich die Existenz nur als die seinige, als freie Existenz, zu geben. Die Seite der Antinomie, die den Begriff der Freiheit behauptet, hat daher den |61| Vorzug , den absoluten Ausgangspunkt, aber auch nur den Ausgangspunkt für die Wahrheit zu enthalten, während die andere Seite, welche bei der begrifflosen Existenz stehenbleibt, den Gesichtspunkt von Vernünftigkeit und Recht gar nicht enthält. Der Standpunkt des freien Willens, womit das Recht und die Rechtswissenschaft anfängt, ist über den unwahren Standpunkt, auf welchem der Mensch als Naturwesen und nur als an sich seiender Begriff, der Sklaverei daher fähig ist, schon hinaus. Diese frühere unwahre Erscheinung betrifft den Geist, welcher nur erst auf dem Standpunkte seines Bewusstseins ist, die Dialektik des Begriffs und des nur erst unmittelbaren Bewusstseins der Freiheit, bewirkt daselbst den Kampf des Anerkennens und das Verhältnis der Herrenschaft und der Knechtschaft (s. Phänomenologie des Geistes S. 115 ff. und Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften § 352 ff.) 1. Dass aber der objektive Geist, der Inhalt des Rechts, nicht selbst wieder nur in seinem subjektiven Begriffe, und damit, dass dies, dass der Mensch an und für sich nicht zur Sklaverei bestimmt sei, nicht wieder als ein bloßes Sollen aufgefasst werde, dies findet allein in der Erkenntnis statt, dass die Idee der Freiheit wahrhaft nur als der Staat ist.

  1. Enzyklopädie, 3. Aufl. § 430 ff. · Phänomenologie des Geistes 1807, S. 115 ff. ↩︎

EN ES


Kommentare

4 Kommentare zu „57“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    [zu § 57]
    § 57 ist erwähnt – bei Formieren – ist heterogen.
    Mensch muß sich selbst formieren. Ist geschichtlich, d. h. gehört in die Zeit, in die Geschichte vor Freiheit – da ist Geschichte.
    Ist erwähnt in Beziehung der Sklaverei, um anzugeben, wohin sie gehöre, wie sie beurteilt werden müsse – Sklaverei ist etwas Geschichtliches – d. h. sie fällt, gehört in einen Zustand vor dem Rechte – ist relativ – Der ganze Zustand soll nicht sein, ist nicht ein Zustand des absoluten Rechts – aber innerhalb eines solchen Zustands notwendig rechtlich. D. h. dasjenige Selbstbewußtsein der Freiheit, das auf einer solchen Stufe ist, hat sein Dasein. – Wenn man sagt, Sklaverei ist an und für sich Unrecht -, ist ganz richtig. Notwendigkeit des Staats. – Aber objektives Recht ist wesentlich ebenso ein subjektives für sich, d. h. es ist nicht ein Stein, Äußerliches, nur Festes, sondern es ist der Wille des Geistes – des allgemeinen Geistes, der allgemeinen Bildung. – Das Unrecht ist also an sich und für sich, d. h. es ist das eigne allgemeine Selbstbewußtsein – nicht ein Sklave – noch ein Herr sein zu wollen; kein Herr, kein Sklave – ebenso aber keine Sklaven, kein Herr – Es kann nicht [von der] Schuld dieses oder jenes Individuums – dieser oder jener die Rede sein, daß sie Sklaven sind – aber Aller, des Ganzen. – Oft in Westindien haben sich die Neger empört, auf den Inseln noch jetzt liest man alle Jahre und öfters im Jahre von Verschwörungen – aber sie werden Opfer des allgemeinen Zustands. – Doch können sie als frei sterben; der Zustand des Einzelnen bedingt durch das Allgemeine. – Verschwörungen selbst ein Beweis von bloßer partieller Gesinnung – Ebenso kann nicht von der Schuld dieses oder jenes die Rede sein, daß sie Herren sind. – Wovon die Änderung des allgemeinen Zustands abhängt –
    Überhaupt leere, widersprechende Frage, was Recht im Naturzustand – unter Bedingung eines unrechtlichen Zustands. – Solange nur nach dem Begriff an sich gefragt wird, kann man nicht sagen, die Sklaverei sei unrichtig – denn der Begriff an sich ist nicht Idee, enthält nicht das Selbstbewußtsein an und für sich.
    Das Formieren ist ein Heraussetzen eines Innerlichen – hier schon Spaltung – in äußerliche Allgemeinheit – und in innere

    § 57. a) Immer zweierlei Gegenstände bei dem Besitznehmen – Äußerlichkeit und Ich; – Ich – nach meiner konkreten Seite, unterschieden von mir als Abstraktem. β) Jenes Konkrete ist unmittelbar Begierde, Anlagen, Vermögen – nur natürlich; – also nicht identisch mit Subjektivität d. h. mir, Wissendem, Wollendem, reiner Subjektivität, nicht in meiner Gewalt, Präsenz des Geistes – Ich als Subjekt das Herrschende, Gebrauchende, – also ein Äußeres ergreifen, es zähmen. Also hier ist davon insofern auch zu sprechen – und weil diese Geschicklichkeiten, als unterschieden von mir, so unterscheidbar gesetzt, so äußerlich gemacht werden können – daß sie auch ganz als Sachen von mir entäußert werden können. γ) Vorstellung – ein Äußerliches erinnern, mir zu eigen machen; ebenso umgekehrt Vorstellung – Innerliches äußerlich machen. Denn es ist an sich das natürliche Meinige, also innerlich; Bildung setzt sie als ein von mir Unterschiedenes – als meinem Willen unterworfen –
    Mensch ist selbst frei, überhaupt im Besitze seiner selbst, nur durch Bildung. (s. neben in Anm.). Aber Freiheit wird nicht zu einem Veräußerlichen, also hier nicht zu erwähnen – Die Formierung zur Freiheit selbst (Realisierung derselben) und zur Erhaltung derselben ist der Staat.

  2. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Hält man die Seite fest, daß der Mensch an und für sich frei sei, so verdammt man damit die Sklaverei. Aber daß jemand Sklave ist, liegt in seinem eigenen Willen, so wie es im Willen eines Volkes liegt, wenn es unterjocht wird. Es ist somit nicht bloß ein Unrecht derer, welche Sklaven machen oder welche unterjochen, sondern der Sklaven und Unterjochten selbst. Die Sklaverei fällt in den Übergang von der Natürlichkeit der Menschen zum wahrhaft sittlichen Zustande; sie fällt in eine Welt, wo noch ein Unrecht Recht ist. Hier gilt das Unrecht und befindet sich ebenso notwendig an seinem Platz.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Selbstbesitznahme als Übersetzung des Ansichseins in Wirklichkeit — der Mensch ist seinem Begriffe nach frei, wird es aber erst, indem er die unmittelbare natürliche Existenz aufhebt.

    Die Besitznahme wird hier auf den Menschen selbst gewandt, und damit entscheidet sich die Frage nach der Sklaverei. Unmittelbar ist der Mensch ein Natürliches und insofern seinem eigenen Begriffe äußerlich; erst durch die Ausbildung von Körper und Geist, und wesentlich dadurch, dass sein Selbstbewusstsein sich als freies erfasst, nimmt er sich in Besitz. Das ist zugleich das Setzen dessen, was er bloß der Möglichkeit nach ist, in Wirklichkeit — und darin liegt der Angelpunkt: Beide Seiten des Streits um die Sklaverei halten je ein Moment für sich allein fest und werden dadurch beide unwahr. Wer den Menschen als bloßes Naturwesen nimmt, lässt den Begriff weg; wer ihn „von Natur frei“ nennt, nimmt den Begriff in seiner Unmittelbarkeit und also noch nicht als Idee, das heißt als etwas, das sich erst verwirklichen muss. Nur die zweite Seite enthält den absoluten Ausgangspunkt der Wahrheit — aber eben nur den Ausgangspunkt.

  4. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 57: Sich selbst in Besitz nehmen

    Auch der Mensch ist zunächst ein Stück Natur. Er kommt mit einem Körper und mit Anlagen zur Welt. Aber so ist er noch nicht, was er sein kann.

    Wie wird er es?

    Er übt seinen Körper. Er bildet seinen Geist. Vor allem begreift er sich selbst als frei. So nimmt er sich selbst in Besitz. Er wird sein eigener Herr, für sich und gegenüber anderen. Was vorher nur Anlage war, wird wirklich.

    Und die Sklaverei?

    Es gab viele Rechtfertigungen der Sklaverei. Der Stärkere habe gesiegt. Der Gefangene verdanke dem Sieger sein Leben. Der Herr ernähre und erziehe den Sklaven. Der Sklave habe selbst zugestimmt. Alle diese Gründe sehen im Menschen nur ein Naturwesen. Sie haben mit Vernunft und Recht gar nichts zu tun.

    Die Gegner sagen: Sklaverei ist absolut Unrecht, denn der Mensch ist von Natur frei. Im Ergebnis haben sie recht. Ihr Ausgangspunkt ist der richtige. Aber ihr Grund ist zu dünn. Freiheit ist keine Naturgabe wie die Farbe der Augen. Der Mensch muss sich zur Freiheit erst bilden.

    Wo steht das Recht?

    Das Recht beginnt dort, wo der freie Wille gilt. Die Sklaverei gehört auf eine frühere Stufe. Dort kämpfen Menschen noch darum, dass andere sie anerkennen. Einer wird Herr, der andere Knecht.

    Und noch etwas:

    Der Satz „Kein Mensch darf Sklave sein“ darf kein bloßer Wunsch bleiben. Wirklich wird die Freiheit erst im Staat. Nur dort ist sie gesichert.

    Zusammenfassung: Der Mensch nimmt sich selbst in Besitz, indem er sich zur Freiheit bildet. Jede Rechtfertigung der Sklaverei sieht in ihm nur Natur. Wirklich gesichert ist die Freiheit erst im Staat.

Schreibe einen Kommentar