Hegels Begriffe sind vage, die Sätze verworren, Argumente fehlen – warum soll man das lesen?

Kurz: Die vier Einwände treffen zu – sie beschreiben aber nicht Mängel, sondern die Punkte, an denen Hegels Verfahren mit dem analytischen bricht. Ob der Bruch begründet ist, lässt sich prüfen. Ihn zu bestreiten, wäre falsch.

1. „Die Ausdrücke sind vage und werden an verschiedenen Stellen unterschiedlich verwendet.“

Die analytische Erwartung: Ein Begriff wird vorab definiert, und die Definition bleibt für den Rest der Argumentation stabil.

Hegels Verfahren: Am Anfang steht keine Definition. Das Resultat der Grundlinien ist die Bestimmung dessen, was Freiheit heißt. Warum das keine Nachlässigkeit ist, sagt § 2 Anm. mit einem Argument, das jeder Jurist kennt: Definitionen abstrahieren aus den vorhandenen Vorstellungen und werden falsch, sobald die Vorstellungen falsch sind – „so z. B. wäre für das römische Recht keine Definition vom Menschen möglich, denn der Sklave ließe sich darunter nicht subsumieren“.

Der Einwand hat trotzdem recht in der Beobachtung: „Recht“ bedeutet im Ersten Teil etwas anderes als im Dritten, wo der Staat als Verwirklichung des Rechts erscheint. Nur ist das kein Schwanken, sondern der Gegenstand selbst. § 30 sagt es ausdrücklich: Jede Stufe der Entwicklung der Idee der Freiheit hat „ihr eigentümliches Recht“, und das abstraktere ist das ärmere.

Hegels eigenes Bild dafür steht in der Vorrede der Phänomenologie:

Die Knospe verschwindet in dem Hervorbrechen der Blüte, und man könnte sagen, daß jene von dieser widerlegt wird; ebenso wird durch die Frucht die Blüte für ein falsches Dasein der Pflanze erklärt […]. Aber ihre flüssige Natur macht sie zugleich zu Momenten der organischen Einheit, worin sie sich nicht nur nicht widerstreiten, sondern eins so notwendig als das andere ist.

Phänomenologie des Geistes, Vorrede

2. „Man kann keine Argumentationsstruktur erkennen.“

Die analytische Erwartung: Ein Argument ist eine lineare Kette – Prämisse, Prämisse, Konklusion.

Hegels Verfahren: Die Prämisse ist der Gegenstand selbst; das Argument ist der Nachweis, dass dieser Gegenstand sich selbst widerspricht; die Konklusion ist diejenige Stufe, die den Widerspruch auflöst. Am Übergang vom Ersten zum Zweiten Teil lässt sich das nachrechnen:

  1. Angenommen, das abstrakte Recht – Eigentum und Vertrag – genügt sich selbst (§ 34 ff.).
  2. Dann folgt aus ihm der Schein des Rechts gegen das Recht, also das Unrecht (§ 82 ff.).
  3. Die Strafe stellt das Recht wieder her, aber nur äußerlich – als Tat eines besonderen Willens, der selbst nicht gebunden ist (§ 102§ 103).
  4. Die Annahme aus Schritt 1 ist damit widerlegt: Das Recht muss gewollt werden. Das ist die Moralität (§ 104 f.).

Das ist eine Reductio, nur nicht auf eine formale Inkonsistenz, sondern auf die Unzulänglichkeit einer Bestimmung gegenüber dem, was sie leisten soll. Wer bestreiten will, dass sie gilt, muss zeigen, dass ein Schritt nicht folgt – und das ist eine sinnvolle, prüfbare Aufgabe.

3. „Die Sätze sind verworren, dunkel und absichtlich schwer.“

Die analytische Erwartung: Sprache ist ein neutrales Werkzeug für einen Gedanken, der vor ihr da ist.

Hegels Verfahren: Der spekulative Satz ist der Gedanke in seiner Bewegung. Der Verstandessatz „das Recht ist Eigentum“ lässt das Subjekt ruhen und hängt ihm eine Eigenschaft an. Der spekulative Satz zwingt das Subjekt, ins Prädikat überzugehen. Deshalb stockt das Lesen; Hegel hat diesen „Gegenstoß“ selbst beschrieben und für notwendig erklärt – siehe Warum sind Hegelsche Texte so schwer zu lesen?

Der Vorwurf der absichtlichen Dunkelheit lässt sich damit allerdings nicht abweisen, sondern nur einschränken: Vieles ist schwer aus Notwendigkeit, manches aus Nachlässigkeit, einiges aus Rücksicht auf die Zensur. Diese drei Gründe sind an jeder Stelle einzeln zu unterscheiden, und das ist Arbeit.

4. „Worüber man nicht sprechen kann, darüber muss man schweigen.“

Wittgensteins Schlusssatz des Tractatus ist – von Hegel her gelesen – das Manifest des Verstandes in seiner ganzen Größe und seiner ganzen Beschränktheit. Der Verstand muss schweigen, wo er an seine Grenze kommt, weil er über das, was sich bewegt – Geist, Freiheit, Sittlichkeit –, in fixen Bestimmungen nicht reden kann, ohne Unsinn zu produzieren. Hegels Anspruch ist, dass die Wissenschaft genau dort erst beginnt.

Das ist eine Behauptung, kein Beweis, und der Streit darüber ist zweihundert Jahre alt. Er ist allerdings nicht mehr derselbe wie 1950: Die analytische Tradition hat Hegel seit den 2000er Jahren wieder ernst genommen, und zwar von innen heraus.

Was daraus für die Lektüre folgt

Nicht, die analytische Fähigkeit aufzugeben, sondern sie auf einen anderen Gegenstand anzuwenden: nicht auf fixe Propositionen, sondern auf Bestimmungen, die sich entwickeln. Die produktivste Haltung ist die des Prüfers – an jeder Stufe zu fragen, ob der Übergang wirklich folgt. Das ist zugleich die einzige Form, in der die Grundlinien überhaupt widerlegt werden können.

Fundstellen. Grundlinien § 2 Anm. (gegen die Definition als Anfang), § 30 und Anm. (Stufen des Rechts), § 34 ff., § 82 ff., § 102§ 104. – Phänomenologie des Geistes, Vorrede (Knospe und Blüte; der spekulative Satz). – Ludwig Wittgenstein, Tractatus logico-philosophicus, Satz 7. – Zur neueren analytischen Hegel-Rezeption vor allem Robert B. Brandom und John McDowell (sog. Pittsburgh School); zur älteren Ablehnung Bertrand Russell, The Philosophy of Hegel (1946). – Im Glossar: Verstand, Dialektik, das Spekulative, der Widerspruch.

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