Was sagt Hegel Lesern aus nichteuropäischen Traditionen?

Kurz: Hegel ist Eurozentriker, und zwar nicht versehentlich, sondern begründet. Das lässt sich nicht wegerklären, und diese Ausgabe versucht es nicht. Was sich zeigen lässt: Die Begriffe, mit denen er arbeitet – vor allem Anerkennung –, sind stärker als die Weltgeschichte, in die er sie einspannt, und sind gegen ihn gewendet worden.

Der Befund, ungeschönt

In § 351 rechtfertigt Hegel, dass „zivilisierte Nationen“ andere „als Barbaren mit dem Bewußtsein eines ungleichen Rechts“ behandeln und deren Selbständigkeit als etwas bloß Formelles ansehen. In § 347 erhält jeweils ein Volk das Recht, Träger der Weltgeschichte zu sein, „gegen welches die Geister der anderen Völker rechtlos sind“. In § 206 Anm. dienen die indischen Kasten als Beispiel vollständiger Degradation. Die Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte enthalten über Afrika und Asien Passagen, die über Herablassung hinausgehen und rassistisch sind.

Das ist keine Randerscheinung des Systems. Die Weltgeschichte ist bei Hegel der Ort, an dem der Geist zu sich kommt, und sie hat eine Richtung – von Osten nach Westen. Wer die § 341§ 360 liest, liest diese Konstruktion mit.

Warum die Begriffe trotzdem brauchbar sind

Der Grund ist einfach: Hegels wichtigster Begriff verlangt genau das Gegenteil dessen, was er in § 351 zulässt. Anerkennung ist bei ihm nicht etwas, das der Stärkere gewährt. Sie ist nur wirklich, wenn sie wechselseitig ist – wer den anderen nicht als frei anerkennt, wird selbst nicht von einem Freien anerkannt und hat damit nichts gewonnen. Das ist die Pointe der Analyse von Herrschaft und Knechtschaft in der Phänomenologie, und es ist Hegels eigener Maßstab.

An diesem Maßstab gemessen ist § 351 nicht ein unangenehmer Nebensatz, sondern ein Selbstwiderspruch. Genau so ist er benutzt worden. Die antikolonialen Theorien des 20. Jahrhunderts – von der Karibik bis Südafrika – haben nicht trotz Hegel, sondern mit Hegels Anerkennungsbegriff gegen die europäische Herrschaft argumentiert. Der Begriff war stärker als sein Urheber.

Was in den Grundlinien steht, das sich lohnt

Der Satz aus § 209 Anm. gehört dazu, und er widerlegt den Autor von § 351:

Der Mensch gilt so, weil er Mensch ist, nicht weil er Jude, Katholik, Protestant, Deutscher, Italiener usf. ist.

Grundlinien, § 209 Anm.

Ebenso § 57 Anm. über die Sklaverei. Hegel zählt dort die Rechtfertigungen auf – Gewalt, Kriegsgefangenschaft, Lebensrettung, Ernährung, Erziehung, Wohltaten, „eigene Einwilligung“ – und stellt fest, dass sie alle auf demselben Fehler beruhen: den Menschen als bloßes Naturwesen zu nehmen. Die Gegenseite hält er für einseitig, aber sie hat den entscheidenden Vorzug:

Die Seite der Antinomie, die den Begriff der Freiheit behauptet, hat daher den Vorzug, den absoluten Ausgangspunkt, aber auch nur den Ausgangspunkt für die Wahrheit zu enthalten, während die andere Seite, welche bei der begrifflosen Existenz stehenbleibt, den Gesichtspunkt von Vernünftigkeit und Recht gar nicht enthält.

Grundlinien, § 57 Anm.

Und § 270 Anm. verlangt die bürgerliche Gleichstellung der Juden mit einer Begründung, die genau die Ebene benennt, auf der § 351 versagt: „daß sie zuallererst Menschen sind“.

Wie diese Ausgabe damit umgeht

Die belastenden Stellen stehen im Text, mit Kommentar, ohne Beschönigung. Ein Buch, aus dem man die anstößigen Paragraphen entfernt, ist kein Buch mehr, sondern ein Argument. Wer § 351 nicht gelesen hat, kann über Hegel und den Kolonialismus nicht mitreden – und wer nur § 351 gelesen hat, ebensowenig.

Fundstellen. Grundlinien § 57 und Anm. (Sklaverei), § 66 Anm., § 206 Anm., § 209 Anm., § 270 Anm., § 341§ 360 (Weltgeschichte), insbesondere § 347 und § 351. – Phänomenologie des Geistes, Kapitel IV A (Selbständigkeit und Unselbständigkeit des Selbstbewusstseins). – Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte, Einleitung, geographische Grundlage. – Im Glossar: Anerkennung, Herrschaft und Knechtschaft, Weltgeschichte. – Literatur. Susan Buck-Morss, Hegel, Haiti, and Universal History, Pittsburgh 2009; Robert Bernasconi, „Hegel at the Court of the Ashanti“, in: Stuart Barnett (Hg.), Hegel after Derrida, London 1998; Frantz Fanon, Peau noire, masques blancs, Paris 1952, dort das Kapitel zu Herr und Knecht.

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