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|201| welches dadurch zu einem Verhältnis wird, hat daher zu seinen zwei Seiten: [1.] zu der einen selbst jene gediegene substantielle Einheit der Idee, Gott als seienden, als auf sich sich beziehende Einheit, und [2.] zu der anderen das Unterscheiden, welches als das Bewußtsein die Seite ist, für welche die gediegene Einheit ist und die sich darum als die endliche Seite bestimmt.
Gott ist so bestimmt als seiend für das Bewußtsein, als Gegenstand, als erscheinend; aber wesentlich ist er als die geistige Einheit in seiner Substantialität nicht nur bestimmt als erscheinend, sondern als sich erscheinend, also dem Anderen so erscheinend, daß er darin sich selbst erscheint.
Dieses Unterscheiden ist daher selbst zu fassen als in die absolute Affirmation zurückgehend oder sich aufhebend – als Unterscheiden, das sich ebenso ewig zur Wahrheit der Erscheinung aufhebt.
Wenn wir zunächst die substantielle Einheit von dem Unterscheiden selbst unterschieden und dann als das dritte die Rückkehr des zweiten Moments in das erste bestimmt haben, so sind aber nun nach der Bestimmung des Inhalts des Verhältnisses jene beiden Bestimmungen selbst nur als eine Seite des Verhältnisses zu nehmen, so daß sie beide nur die eine Bestimmtheit desselben ausmachen, und das zweite Moment ist dann das, welches als das dritte erschien. Diese beiden Bestimmungen sind es, welche nach dem Begriff das ausmachen, was überhaupt zur Realität der Idee zu rechnen ist. Die eine als das Verhältnis, in welches der Begriff sich dirimiert, das Bewußtsein, die Erscheinung Gottes, und die andere als das Sichaufheben dieser nur relativen, im Gegensatz stehenden Beziehung. In dem Ersten, dem Verhältnis, ist das endliche Bewußtsein die eine Seite, und die Art und Weise, wie seine Endlichkeit bestimmt ist, ist die an ihm zutage kommende Weise, wie ihm sein Gegenstand bestimmt ist. Hierher fällt die Art der göttlichen Erscheinung, die Vorstellung oder die theoretische Seite. Hingegen in der anderen Beziehung, der praktischen, als der Tätigkeit des
