[S. 221]
|221| wahrhafte Glaube nach der bisherigen Bestimmung setzt aber das Selbstbewußtsein der absoluten Freiheit des Geistes voraus, das Bewußtsein, daß der Mensch nach seiner Grundbestimmung an und für sich frei sei und sich als unendliche Persönlichkeit weiß. Ist nun aber dies Selbstbewußtsein noch unmittelbar, so ist es zunächst nur formell frei und in einer Naturbestimmtheit befangen, nicht das Bewußtsein seiner unendlichen Freiheit. Gott selbst ist nicht unmittelbar als Geist und ebenso auch nicht das Bewußtsein über ihn. Daher ist die Freiheit selbst und die Versöhnung im Kultus zunächst formelle Versöhnung und Freiheit; daß das Subjekt seinem Begriff gemäß sei, dazu gehört, daß ihm sein Begriff, der absolute Geist als Geist Gegenstand sei; denn nur so kann der subjektive Geist in ihm selber frei sein, indem er sich in jenem absoluten Inhalt zu seinem Wesen verhält. Das Wahrhafte ist, daß er für sich absolut bleibt und als unendliche Subjektivität das Bewußtsein hat, daß er für sich unendlichen Wert habe und der Gegenstand der unendlichen Liebe Gottes sei.
Der oben explizierten Vorstellung von Gott gemäß entwickelt sich so auch der Kultus. Gott ist einmal als Einheit des Natürlichen und Geistigen, das andere Mal die absolute Einheit, die selbst geistig ist. Diesem Unterschied entsprechen die bestimmten Seiten des Kultus.
1. Gott ist unmittelbar als ein Abstraktum bestimmt und mit einer Naturbestimmtheit, nicht als absoluter, unendlicher Geist. Insofern diese Naturbestimmtheit in ihm gesetzt ist, er sie auf affirmative Weise in sich hat, so ist er zwar die Einheit dieser und des Geistigen; aber insofern die Naturbestimmtheit bestehen bleibt, ist auch die Einheit beider unmittelbar, eine selbst nur natürliche, nicht wahrhaft geistige Einheit. Beim Menschen ist der Leib ebenso affirmatives Ingrediens als die Seele, wenn man sagt, er besteht aus Leib und Seele, und so gefaßt ist die Einheit beider auch nur natürliche unmittelbare Einheit. So nun ist auch im Kultus der Mensch bestimmt mit einer
