[S. 105]
|105| anderer beliebiger, überhaupt mit Aufopferung der besonderen Zwecke objektiv, an und für sich gelten. Objektive Zwecke fordern das Aufgeben subjektiver Interessen, Neigungen und Zwecke, und dies Negative ist darin enthalten, wenn gesagt wird, die Verehrung Gottes gründe das wahre Wohl der Individuen, Völker und Staaten. Ist dies eine Folge von jener, so ist jene die Hauptsache, hat ihre Bestimmung und Bestimmtheit für sich und reguliert die Zwecke und Ansichten der Menschen, die als besondere Zwecke nicht das Erste, sich für sich Bestimmensollende sind. So eine leichte Wendung der Reflexionsstellung verändert und verdirbt gänzlich jenen ersten Sinn und macht aus der Notwendigkeit eine bloße Nützlichkeit, die als zufällig sich verkehren läßt.
Hier ist vielmehr von der inneren, an und für sich seienden Notwendigkeit die Rede, einer Notwendigkeit, der sich die Willkür, das Böse allerdings wohl entgegenstellen kann; aber diese Willkür fällt dann außerhalb auf die Seite des Ichs, das sich als frei auf die Spitze seines Fürsichseins stellen kann, und gehört nicht mehr der Notwendigkeit selbst an und ist nicht mehr die eigene sich verkehrende Natur derselben, wie es der Fall ist, solange sie nur als Nützlichkeit gefaßt wird.
I. Die Notwendigkeit des religiösen Standpunktes
Die allgemeine Notwendigkeit des Begriffs entwickelt sich nun so, daß die Religion 1. als Resultat gefaßt wird, aber 2. als Resultat, das sich ebenso aufhebt, Resultat zu sein, und daß es 3. der Inhalt selbst ist, welcher an ihm und durch ihn selbst dazu übergeht, sich als Resultat zu setzen. Das ist die objektive Notwendigkeit, nicht aber ein bloß subjektives Geschäft; nicht wir setzen diese Notwendigkeit in Bewegung, sondern es ist das Tun des Inhalts selbst, oder der Gegenstand bringt sich selbst hervor. Die subjektive Ableitung und Bewegung des Erkennens kommt z. B. in der Geometrie vor:
