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|117| Kenntnis der Notwendigkeit. Nämlich ich sehe dies – dies sagt Jacobi, ist nur ein Glauben, denn ich schaue an, fühle, so ein sinnliches Wissen ist ganz unmittelbar, unvermittelt, – es ist kein Grund. Hier hat Glauben überhaupt die Bedeutung der unmittelbaren Gewißheit.
So wird nun vornehmlich von der Gewißheit, daß ein Gott ist, der Ausdruck „Glaube“ gebraucht, insofern man nicht die Einsicht in die Notwendigkeit dieses Inhalts hat. Der Glaube ist insofern etwas Subjektives, insofern man die Notwendigkeit des Inhalts, das Bewiesensein das Objektive nennt, objektives Wissen, Erkennen. Man glaubt an Gott, insofern man nicht die Einsicht hat in die Notwendigkeit dieses Inhalts, daß er ist, was er ist.
„Glaube an Gott“ sagt man auch deswegen nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch, weil wir keine unmittelbare sinnliche Anschauung von Gott haben. Man spricht nun wohl auch von Glaubensgrund, aber das ist schon uneigentlich gesprochen: habe ich Gründe, und zwar objektive, eigentliche Gründe, so wird es mir bewiesen. Es können aber die Gründe selbst subjektiver Natur sein; so lasse ich mein Wissen für ein bewiesenes Wissen gelten, und insofern diese Gründe subjektiv sind, sage ich Glaube.
Die erste, einfachste und noch abstrakteste Form dieser subjektiven Begründung ist die, daß im Sein des Ich auch das Sein des Gegenstandes enthalten ist. Diese Begründung und diese Erscheinung des Gegenstandes ist als die erste und unmittelbare im Gefühl gegeben.
1. Die Form des Gefühls
Querverweis: Zum Gefühl als bloßer Form des religiösen Inhalts vgl. die Anmerkung zu § 270.
In dieser gelten zunächst folgende Bestimmungen: a) Wir wissen von Gott, und zwar unmittelbar; Gott soll nicht begriffen werden; es soll nicht über Gott räsoniert werden, weil es mit vernünftigem Erkennen nicht hat gehen wollen. b) Wir müssen nach einem Halt dieses Wissens fragen. Wir wissen nur in uns, es ist so nur subjektiv; daher wird nach
