Kurz: Der Begriff stammt von Hegel, aber er meint etwas anderes, als die heutige Debatte meist annimmt. Anerkennung ist bei ihm keine Haltung, die man einnimmt oder verweigert, sondern ein Verhältnis, das in Institutionen wirklich wird – oder gar nicht. Das ist ein Einwand gegen beide Seiten des Streits.
Was Anerkennung bei Hegel ist
Sie ist wechselseitig oder sie ist keine. Die Analyse von Herrschaft und Knechtschaft zeigt, dass der Herr, der den Knecht nicht als Freien anerkennt, von einem Unfreien anerkannt wird – und damit gar nicht. Anerkennung, die man erzwingt, gewährt oder herabreicht, ist definitionsgemäß wertlos. Das ist Hegels eigentliche Entdeckung, und sie hat die Kraft eines logischen Arguments, nicht die einer moralischen Bitte.
Zweitens ist Anerkennung bei ihm nicht nur ein Verhältnis zwischen Personen, sondern die Struktur von Rechtsverhältnissen selbst. Im Vertrag anerkennen zwei Personen einander als Eigentümer (§ 71 ff.); in der Strafe wird der Täter als Vernünftiger geehrt (§ 100 Anm.); im Beruf gibt sich die Besonderheit „ihr Recht, Verdienst und ihre Ehre“ (§ 206); im Staat findet das besondere Interesse „die Anerkennung ihres Rechts für sich“ (§ 260). Anerkennung ist bei Hegel überall dort, wo Recht ist.
Der Einwand gegen eine rein symbolische Anerkennungspolitik
Wenn Anerkennung ihre Wirklichkeit in Institutionen hat, dann ist eine Politik, die bei Sprache, Gesinnung und Sichtbarkeit stehenbleibt, nach Hegels eigener Analyse die Stufe der Moralität – ernst zu nehmen, aber wirkungslos, solange sie nicht sittlich wird, also in Rechten, Ämtern, Zugängen und Verfahren erscheint. Der Satz aus § 209 Anm. ist dabei kein Gegensatz zur Anerkennung von Besonderheit, sondern deren Bedingung:
Der Mensch gilt so, weil er Mensch ist, nicht weil er Jude, Katholik, Protestant, Deutscher, Italiener usf. ist.
Grundlinien, § 209 Anm.
Hegel setzt hinzu, dieses Bewusstsein sei „von unendlicher Wichtigkeit“ und nur dann mangelhaft, wenn es sich als abstrakter Kosmopolitismus gegen das konkrete Staatsleben fixiere. Die Gleichheit der Person schließt die Besonderheit also nicht aus – sie ist der Boden, auf dem Besonderheit überhaupt Anspruch erheben kann.
Der Einwand gegen die Gegenseite
Wer daraus schließt, es genüge die formale Gleichheit vor dem Gesetz und alles Weitere sei Empfindlichkeit, findet in § 206 Anm. eine unbequeme Diagnose. Hegel beschreibt dort Ordnungen, in denen die subjektive Besonderheit keinen Ort hat – und sagt voraus, was dann geschieht:
So in die Organisation des Ganzen nicht aufgenommen und in ihm nicht versöhnt, zeigt sich deswegen die subjektive Besonderheit, weil sie als wesentliches Moment gleichfalls hervortritt, als Feindseliges, als Verderben der gesellschaftlichen Ordnung.
Grundlinien, § 206 Anm.
Umgekehrt gilt: „Von der objektiven Ordnung aber, in Angemessenheit mit ihr und zugleich in ihrem Recht erhalten, wird die subjektive Besonderheit zum Prinzip aller Belebung der bürgerlichen Gesellschaft.“ Wer die Ansprüche der Besonderheit für Störung hält, bekommt die Störung – nicht weil das ungerecht wäre, sondern weil eine Ordnung, die ein wesentliches Moment ausschließt, es gegen sich hat.
Was das für die Debatte austrägt
Hegel gibt keiner Seite recht und beiden eine Aufgabe. Der einen: Zeigen, in welchen Institutionen die geforderte Anerkennung wirklich werden soll, statt sie als Haltung zu verlangen. Der anderen: Zeigen, wo in der bestehenden Ordnung die Besonderheit ihren Ort hat, statt ihre Ansprüche für Zumutung zu erklären. Beides sind empirische Fragen, und das ist der Gewinn: Der Streit wird entscheidbar, sobald man ihn hegelianisch stellt.
Fundstellen. Phänomenologie des Geistes, Kapitel IV A. – Enzyklopädie (1830) §§ 430–437. – Grundlinien § 35–§ 40 (Person und Rechtsfähigkeit), § 57 Anm., § 71–§ 74, § 100 Anm., § 192 (Anerkennung im System der Bedürfnisse), § 206 und Anm., § 209 Anm., § 253 (Ehre in der Korporation), § 260. – Im Glossar: Anerkennung, Intersubjektivität, Sittlichkeit. – Literatur. Ludwig Siep, Anerkennung als Prinzip der praktischen Philosophie, Freiburg 1979; Axel Honneth, Kampf um Anerkennung, Frankfurt a. M. 1992; Charles Taylor, „The Politics of Recognition“, 1992; Nancy Fraser / Axel Honneth, Umverteilung oder Anerkennung?, Frankfurt a. M. 2003.
