Kurz: Beim wichtigsten Fall – der Wirtschaft – trifft der Vorwurf nicht: Hegel hat die Eigendynamik der bürgerlichen Gesellschaft nicht übersehen, sondern als erster als notwendig beschrieben, samt dem Widerspruch, den sie nicht lösen kann. Bei den Naturwissenschaften liegt ein anderer Fall vor: Dort beansprucht die Philosophie die Eigendynamik gar nicht.
1. Die Wirtschaft: diagnostiziert, nicht unterschätzt
Die § 243–§ 246 sind die Stelle. § 243 beschreibt, wie mit der Anhäufung der Reichtümer zugleich die „Abhängigkeit und Not der an diese Arbeit gebundenen Klasse“ wächst. § 244 nennt das Ergebnis den Pöbel und stellt fest, dass dessen Entstehung „zugleich die größere Leichtigkeit, unverhältnismäßige Reichtümer in wenige Hände zu konzentrieren, mit sich führt“. Und § 245 zieht die Bilanz:
Es kommt hierin zum Vorschein, daß bei dem Übermaße des Reichtums die bürgerliche Gesellschaft nicht reich genug ist, d. h. an dem ihr eigentümlichen Vermögen nicht genug besitzt, dem Übermaße der Armut und der Erzeugung des Pöbels zu steuern.
Grundlinien, § 245
Das ist keine Randbemerkung, sondern eine Aporie: Hegel prüft beide denkbaren Abhilfen – direkte Unterstützung und Arbeitsbeschaffung – und verwirft beide, die erste, weil sie die Subsistenz von der Arbeit ablöst, die zweite, weil sie die Überproduktion vergrößert, in der das Übel besteht. Das System scheitert an sich selbst, und er sagt es.
Der Unterschied zu Marx liegt daher nicht in der Diagnose, sondern in der Folgerung. Marx kannte diese Analyse genau und hat sie fortgeführt; sein Schluss ist die Aufhebung der bürgerlichen Gesellschaft. Hegels Antwort ist die Vermittlung durch Korporation und Staat (§ 250–§ 256, § 257 ff.) – eine Antwort, deren Tragfähigkeit man bestreiten kann und die er selbst nicht als Auflösung des Widerspruchs ausgibt.
Was Hegel nicht kennen konnte, ist die empirische Eskalation: der globale Industriekapitalismus des 19. und 20. Jahrhunderts. Die logische Struktur hatte er.
2. Die Naturwissenschaften: ein Kategorienfehler auf beiden Seiten
Hier verlangt der Vorwurf etwas, das Hegel nicht beansprucht. Die Naturphilosophie ist keine bessere Physik; sie setzt die empirische Forschung voraus (Enzyklopädie § 246 Anm.), und Hegel erklärt es ausdrücklich für „das Ungehörigste“, vom Begriff zu verlangen, er solle die Zufälligkeiten der Natur konstruieren (§ 250 Anm.). Die Eigendynamik der Einzelwissenschaften wird also nicht unterschätzt, sondern gar nicht bestritten.
Was die Philosophie beansprucht, sind die Bestimmungen, mit denen die Einzelwissenschaften arbeiten, ohne sie zu untersuchen – Kausalität, Kraft, Gesetz, Leben, Zweck. Ausführlicher: Ist Hegels Anspruch, ein System über alle Wissenschaften zu entwerfen, nicht vermessen?
3. Wo der Vorwurf trifft
An zwei Stellen, und dort deutlich. Die Naturphilosophie bestreitet in § 249 Anm., dass die Stufenfolge der Natur eine Geschichte in der Zeit sei – ein Zusatz, den sein eigenes Verfahren nicht verlangte und den die Evolutionstheorie widerlegt hat (siehe Ist Hegels Naturphilosophie die Achillesferse des Systems?). Und die Konstruktion des Staates in den § 272–§ 286 unterschätzt die Eigendynamik des politischen Betriebs erheblich: Parteien, Verbände, Massenmedien und Bürokratie als Eigeninteresse kommen dort nicht vor oder werden als Störung behandelt.
Das Prinzip – dass jede Sphäre ihre eigene immanente Bewegung hat und die Aufgabe darin besteht, sie zu begreifen statt sie zu regulieren – bleibt davon unberührt. Es ist gerade das Prinzip, mit dem sich die genannten Fehler benennen lassen.
Fundstellen. Grundlinien § 182–§ 187, § 189–§ 208 (System der Bedürfnisse), § 241–§ 248 (Armut, Pöbel, Kolonisation), § 250–§ 256 (Korporation), § 272–§ 286. – Enzyklopädie (1830) § 246 Anm., § 249 Anm., § 250 Anm. – Zur Aporie der Armut vgl. bereits Hegels eigene Vorlesungsnachschriften zu § 244 f. sowie Karl Marx, Kritik des Hegelschen Staatsrechts (1843). – Im Glossar: bürgerliche Gesellschaft, Armut, der Pöbel, Polizei und Korporation.
