Hegel ist heute keine Gestalt der Philosophiegeschichte, über die man sich einig wäre. Er wird gelesen, und zwar in Lesarten, die einander widersprechen – bis in die Frage hinein, ob man seine Rechtsphilosophie ohne seine Logik überhaupt verstehen kann. Was folgt, ist eine Übersicht über die Positionen, die die gegenwärtige Debatte tragen, mit Fundstellen. Für die historische Wirkungsgeschichte – von Schelling über die Links- und Rechtshegelianer bis zur internationalen Ausstrahlung – siehe Für wen war Hegel relevant?
Die große Spaltung: Hegel mit oder ohne Logik
Die nicht-metaphysische Lesart
Eine der Grundspaltungen der heutigen Hegel-Forschung. Diese Linie versucht, die Rechtsphilosophie und die Phänomenologie von der Logik zu lösen: Die Einsichten in Intersubjektivität, Sittlichkeit und Anerkennung sollen auch ohne den absoluten Geist und die Begriffslogik tragen und für nachmetaphysische Gesellschaften brauchbar bleiben. Der Einwand dagegen ist naheliegend und wird laut erhoben — daß man Hegel damit genau um das bringt, worin er seinen Beitrag sah.
Fundstellen: Klaus Hartmann, „Hegel: A Non-Metaphysical View“, 1972 · Jürgen Habermas, Der philosophische Diskurs der Moderne, 1985 · Charles Taylor, Hegel and Modern Society, 1979
Siehe auch Die metaphysische Lesart, Die Wissenschaft der Logik
Die metaphysische Lesart
Die Gegenposition. Sie hält es für einen Grundfehler, die Rechtsphilosophie von der Logik zu trennen: Freiheit ist bei Hegel nicht in erster Linie ein soziales Phänomen, sondern ein logischer Begriff — das Bei-sich-selbst-sein im Anderen —, und nur weil die Logik die Struktur der Selbstbestimmung entwickelt, läßt sich der Staat als Wirklichkeit der Idee begreifen. Innerhalb dieser Richtung wird allerdings heftig gestritten, wieviel Metaphysik damit gemeint ist; die Auseinandersetzung zwischen Pippin und Houlgate ist der bekannteste Fall.
Fundstellen: Stephen Houlgate, The Opening of Hegel’s Logic, 2006, und Hegel on Being, 2022 · Robert Pippin, Hegel’s Idealism, 1989 · Terry Pinkard, Hegel’s Naturalism, 2012
Siehe auch Die nicht-metaphysische Lesart, Robert Pippin, Der absolute Idealismus
Die Pittsburger Schule
Eine einflußreiche und sehr eigenständige Lesart, die Hegel durch die Brille der analytischen Sprachphilosophie liest. Begriffe sind danach keine metaphysischen Gegenstände, sondern soziale Normen, die sich in der Praxis des Schließens und des wechselseitigen Rechtfertigens bilden — im Raum der Gründe. Das ergibt einen bemerkenswert klaren Hegel und einen, dem manches fehlt, was er selbst für unverzichtbar hielt.
Fundstellen: Robert Brandom, Making It Explicit, 1994, und A Spirit of Trust, 2019 · John McDowell, Mind and World, 1994 · Wilfrid Sellars, Empiricism and the Philosophy of Mind, 1956
Siehe auch Die nicht-metaphysische Lesart, Terry Pinkard
Was Freiheit heißt: Anerkennung oder Selbstbestimmung
Axel Honneth
Der prominenteste Vertreter der modernen Anerkennungstheorie. In seinem Hauptwerk liest er die Jenaer Schriften und die Phänomenologie als Theorie sozialer Pathologien und unterscheidet drei Anerkennungsmuster, die eine gelingende Identität tragen: Liebe in den Nahbeziehungen, Recht als Anerkennung der Person, soziale Wertschätzung für die eigene Leistung. Später hat er die Rechtsphilosophie selbst als Theorie sozialer Freiheit rekonstruiert. Der Einwand gegen ihn lautet, daß seine psychologisch gewendete Lesart Hegels logischen Anspruch fallen läßt.
Fundstellen: Axel Honneth, Kampf um Anerkennung, 1992 · Leiden an Unbestimmtheit, 2001 · Das Recht der Freiheit, 2011
Siehe auch Anerkennung in der neueren Debatte, Die Anerkennung
Robert Pippin
Eine Schlüsselfigur der idealistischen Lesart. Für ihn ist der Kern von Hegels Denken die Selbstbestimmung: Frei ist nicht, wer wählen kann, sondern wer aus Gründen handelt, die er als seine eigenen anerkennt. Die Rechtsphilosophie beschreibt dann die Institutionen, ohne die solches Handeln gar nicht möglich wäre. Gegen Honneth hält er fest, daß Freiheit bei Hegel kein sozialpsychologisches, sondern ein begriffliches Verhältnis ist.
Fundstellen: Robert Pippin, Hegel’s Idealism. The Satisfactions of Self-Consciousness, 1989 · Hegel’s Practical Philosophy, 2008
Siehe auch Die metaphysische Lesart, Die Freiheit
Terry Pinkard
Verteidigt, ähnlich wie Pippin, eine systemische, aber nicht supranaturalistische Lesart. Geist ist für ihn kein kosmisches Subjekt, sondern der Raum sozialer Normen und Gründe, in dem wir leben. Die Rechtsphilosophie ist dann die Rekonstruktion, wie die Norm der Freiheit geschichtlich entstanden ist, bis sie in den Einrichtungen des modernen Staates die Gestalt gefunden hat, in der sie bei sich selbst ist.
Fundstellen: Terry Pinkard, Hegel’s Phenomenology. The Sociality of Reason, 1994 · Hegel. A Biography, 2000 · Hegel’s Naturalism, 2012
Siehe auch Die Pittsburger Schule, Der Geist
Zwischen Liberalismus und Gemeinschaft
Der Kommunitarismus
In der angelsächsischen Debatte der achtziger und neunziger Jahre wurde Hegel als Kronzeuge gegen den Liberalismus in Stellung gebracht. Der Vorwurf lautete, der Liberalismus gehe von einem abstrakten, ungebundenen Individuum aus; Hegels Sittlichkeit diente als Gegenbild: Der Mensch ist immer schon in Familie, Beruf, Volk eingebettet, und daher stammen seine Zwecke. Die Vereinnahmung war einseitig — Hegel hat das Recht der Subjektivität nirgends preisgegeben — und hat prompt eine liberale Gegenlesart hervorgerufen.
Fundstellen: Charles Taylor, Hegel and Modern Society, 1979, und Sources of the Self, 1989 · Michael Walzer, Spheres of Justice, 1983 · dagegen John Rawls, A Theory of Justice, 1971
Siehe auch Die Sittlichkeit, Die liberale Lesart
Die liberale Lesart
Die Gegenbewegung zur kommunitaristischen Vereinnahmung. Sie betont, daß Hegels Staat kein organisches Ganzes ist, das den Einzelnen verschlingt, sondern die institutionelle Bedingung dafür, daß subjektive Freiheit — Gewissen, Berufswahl, Eigentum — überhaupt Bestand hat. Der Beleg dafür steht bei Hegel selbst: Das Prinzip der modernen Staaten hat seine Stärke gerade darin, die persönliche Besonderheit sich zum selbständigen Extrem vollenden zu lassen (§ 260).
Fundstellen: Alan Patten, Hegel’s Idea of Freedom, 1999 · Frederick Neuhouser, Foundations of Hegel’s Social Theory, 2000 · Klaus Vieweg, Das Denken der Freiheit, 2012
In der Edition: § 260 · § 132 — siehe auch Die subjektive Freiheit, Der Kommunitarismus, Die Menschenrechte
Die Menschenrechte
Ein umstrittener Punkt. Kritiker werfen Hegel vor, die individuellen Rechte dem Staat unterzuordnen, und verweisen auf Sätze wie den, die höchste Pflicht der Einzelnen sei es, Mitglieder des Staates zu sein (§ 258). Die Verteidiger halten dagegen, daß das abstrakte Recht — das Recht der Person auf Leib, Leben und Eigentum — die erste und unaufhebbare Grundlage des ganzen Systems ist und daß Hegel ausdrücklich unveräußerliche und unverjährbare Rechte kennt (§ 66). Der Staat hebt diese Rechte nicht auf; er ist bei Hegel überhaupt die einzige Bedingung, unter der sie wirklich sind.
Fundstellen: Ludwig Siep, Aktualität und Grenzen der praktischen Philosophie Hegels, 2010 · Alan Patten, Hegel’s Idea of Freedom, 1999 · kritisch: Ernst Tugendhat, Selbstbewußtsein und Selbstbestimmung, 1979
In der Edition: § 36 · § 66 · § 258 · § 270 — siehe auch Die Person, Die subjektive Freiheit, Die liberale Lesart
Streitfragen der Rechtsphilosophie
Die Rehabilitierung der bürgerlichen Gesellschaft
Marx hat Hegels Analyse der bürgerlichen Gesellschaft als Ort der Entfremdung radikalisiert. Die neuere Forschung wendet sie in eine andere Richtung: Sie liest die Sphäre zwischen Familie und Staat nicht bloß als Ökonomie, sondern als das, was man heute Zivilgesellschaft nennt — Vereine, Öffentlichkeit, Assoziationen, soziale Bewegungen. Hegels Korporationen erscheinen dann als das Zwischenglied, das den Einzelnen vor der Wahl zwischen Vereinzelung und Staat bewahrt.
Fundstellen: Manfred Riedel, Bürgerliche Gesellschaft und Staat bei Hegel, 1970 · Jean L. Cohen / Andrew Arato, Civil Society and Political Theory, 1992
In der Edition: § 182 · § 250 bis § 256 — siehe auch Die bürgerliche Gesellschaft, Die Zivilgesellschaft, Die Polizei und die Korporation
Die Monarchie in der neueren Debatte
Hegels Verteidigung der konstitutionellen Monarchie gilt vielen als das veraltetste Stück der Rechtsphilosophie. Es wird aber neu gelesen: Das „Ich will“ des Monarchen ist bei Hegel kein Ausdruck von Willkür, sondern die Stelle, an der das Begründen aufhört und entschieden werden muß. Die Frage ist dann nicht, ob es einen Monarchen braucht, sondern wo eine moderne Demokratie diese Stelle hat — beim Staatsoberhaupt, beim Verfassungsgericht, im Mehrheitsprinzip.
Fundstellen: Karl-Heinz Ilting, Einleitung zu Hegel. Vorlesungen über Rechtsphilosophie, 1973 · Dieter Henrich / Rolf-Peter Horstmann (Hg.), Hegels Philosophie des Rechts, 1982 · Bernard Bourgeois, Le droit naturel de Hegel, 1986
In der Edition: § 275 bis § 286 · § 279 · § 280 — siehe auch Die fürstliche Gewalt, Die Verfassung
Kosmopolitismus und Staat
Hegels äußeres Staatsrecht — der Krieg als notwendiges Moment, der Völkerbund als bloßer Vertrag — steht quer zu Kants „Ewigem Frieden“ und zu jeder kosmopolitischen Ordnung. Die Debatte fragt, ob sein Denken hoffnungslos im Nationalstaat des 19. Jahrhunderts steckt oder ob sich mit seinen Mitteln — Anerkennung und Souveränität — auch überstaatliche Einrichtungen denken lassen. Für die zweite Möglichkeit spricht, daß die Anerkennung bei ihm ohnehin das Verhältnis ist, in dem Selbständigkeit überhaupt erst besteht.
Fundstellen: Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden, 1795 · Ludwig Siep, Aktualität und Grenzen der praktischen Philosophie Hegels, 2010 · Jürgen Habermas, Die postnationale Konstellation, 1998
In der Edition: § 321 bis § 340 — siehe auch Die äußere Souveränität, Der Krieg
Kritik von außen
Die feministische Kritik
Sie richtet sich auf Hegels Bestimmung der Familie, namentlich auf § 166, wo er die Frau dem Prinzip des Gefühls und der Innerlichkeit zuordnet und ihr den Zugang zum Allgemeinen — Staat und Wissenschaft — bestreitet. Die Debatte dreht sich um die Frage, ob das ein Zeiturteil ist, das man streichen kann, ohne das System zu beschädigen, oder ob der Ausschluß für die Trennung von Familie und bürgerlicher Gesellschaft gebraucht wird und mit ihr fällt.
Fundstellen: Carole Pateman, The Sexual Contract, 1988 · Seyla Benhabib, „On Hegel, Women and Irony“, 1991 · Patricia Jagentowicz Mills (Hg.), Feminist Interpretations of G. W. F. Hegel, 1996
In der Edition: § 158 · § 166 — siehe auch Die Familie, Hegel und das Andere
Hegel und das Andere
Die postkoloniale Kritik knüpft an Hegels Darstellung der Weltgeschichte an: an die Bestimmung Afrikas als geschichtslos und an die germanisch-christliche Welt als Höhepunkt. Der Streit lautet, ob sein System im Kern eurozentrisch ist — weil es das Andere stets als untergeordnete Stufe faßt — oder ob gerade seine Dialektik der Anerkennung das schärfste Werkzeug zur Kritik solcher Verhältnisse bereitstellt. Beide Seiten haben Text auf ihrer Seite; die Frage ist auf dieser Website eigens behandelt.
Fundstellen: Susan Buck-Morss, „Hegel and Haiti“, in: Critical Inquiry 26 (2000) · Robert Bernasconi gegen Joseph McCarney, in: Radical Philosophy 119 (2003) · Domenico Losurdo, Hegel und das deutsche Erbe, 1989
Auf dieser Website: War Hegel Rassist? — In der Edition: § 341 bis § 360 — siehe auch Die Weltgeschichte, Der Weltgeist, Die feministische Kritik
Der Post-Hegelianismus
Sammelbegriff für die Philosophie, die sich nach Hegel wesentlich durch die Kritik an ihm bestimmt. Drei Stränge sind die wichtigsten. Die Linkshegelianer und Marx werfen ihm vor, die Entfremdung nur im Denken aufgehoben zu haben, während sie ökonomisch fortbesteht. Kierkegaard sieht im System die Vernichtung des Einzelnen und in der Versöhnung einen Verrat am Leiden. Der Poststrukturalismus schließlich kritisiert den Anspruch des Begriffs, alle Differenz und alles Andere in eine Einheit einzuholen.
Fundstellen: Karl Marx, Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie, 1843 · Søren Kierkegaard, Abschließende unwissenschaftliche Nachschrift, 1846 · Jacques Derrida, Glas, 1974 · Karl Löwith, Von Hegel zu Nietzsche, 1941
Auf dieser Website: Hat Marx nicht Hegel endlich vom Kopf auf die Füße gestellt? — siehe auch Die Entfremdung, Die Versöhnung
Slavoj Žižek
Der provokanteste der heutigen Hegel-Leser, der ihn durch die Psychoanalyse Lacans liest. Für ihn ist das Wichtigste an Hegel nicht die Versöhnung und nicht das Aufheben der Widersprüche, sondern die Negativität selbst. Der Staat ist ihm keine harmonische Lösung; der Pöbel ist der Teil, der zu keinem Teil gehört — der Rest, den das System erzeugt und nicht unterbringt, und an dem seine Unwahrheit sichtbar wird. Ob man das für Hegel oder gegen ihn liest, ist Geschmackssache; daß § 245 stehen bleibt, wo er steht, ist es nicht.
Fundstellen: Slavoj Žižek, Less Than Nothing, 2012 · Frank Ruda, Hegels Pöbel, 2011
In der Edition: § 244 · § 245 — siehe auch Der Pöbel, Der Widerspruch
Zum Anhören
Der deutsche rechtsphilosophische Strang ist eigens dargestellt: Hegel und die deutsche Rechtswissenschaft.
