UEBER DIE WISSENSCHAFTLICHEN BEHANDLUNGSARTEN DES NATURRECHTS, SEINE STELLE IN DER PRAKTISCHEN PHILOSOPHIE, UND SEIN VERHÄLTNISS ZU DEN POSITIVEN RECHTSWISSENSCHAFTEN.
Erstveröffentlichung 1802/1803 im „Kritischen Journal der Philosophie“ (hrsg. von Hegel und Schelling), 2. Band, 2. und 3. Stück. Text nach: G.W.F. Hegel, Gesammelte Werke, Band 4 (Jenaer Kritische Schriften), Hamburg 1968. Die im Original gesperrt gedruckten Hervorhebungen sind hier kursiv wiedergegeben.
Die Wissenschaft des Naturrechts ist gleich andern Wissenschaften, als Mechanik, Physik, zwar längst als eine wesentlich philosophische Wissenschaft, und weil die Philosophie Theile haben muß, als ein wesentlicher Theil derselben anerkannt worden; aber sie hat mit den andern das gemeinschaftliche Schicksal gehabt, daß das philosophische der Philosophie allein in die Metaphysik verlegt, und ihnen wenig Antheil daran vergönnt wurde, sondern daß sie, in ihrem besondern Princip, ganz unabhängig von der Idee gehalten wurden; die als Beyspiele angeführten Wissenschaften sind endlich gezwungen worden, mehr oder weniger ihrer Entfernung von der Philosophie geständig zu seyn, so daß sie das, was Erfahrung genannt zu werden pflegt, für ihr wissenschaftliches Princip anerkennen, hiemit auf die Ansprüche, wahrhafte Wissenschaften zu seyn, Verzicht thun, und sich begnügen, aus einer Sammlung empirischer Kenntnisse zu bestehen, und sich der Verstandesbegriffe bittweise und ohne damit etwas Objectives behaupten zu wollen, zu bedienen. Wenn solches, was sich philosophische Wissenschaft genannt, aus der Philosophie und aus der Kategorie der Wissenschaft überhaupt zuerst wider seinen Willen ausgeschlossen worden ist, und alsdenn diese Stellung sich am Ende hat gefallen lassen, so hat diese Ausschließung nicht darinn ihren Grund, daß jene sogenannten Wissenschaften nicht von der Wissenschaft der Philosophie selbst ausgegangen und in dem bewußten Zusammenhang mit ihr sich nicht gehalten haben; denn es ist jeder Theil der Philosophie in seiner Einzelnheit fähig, eine selbstständige Wissenschaft zu seyn, und eine vollkommene innere Nothwendigkeit zu gewinnen, weil das, wodurch sie wahrhafte Wissenschaft ist, das Absolute ist; in welcher Gestalt es allein das eigenthümliche Princip ist, welches über der Sphäre ihres Erkennens und ihrer Freyheit liegt, und in Beziehung auf welches sie einer äußern Nothwendigkeit angehört; aber von dieser Bestimmtheit bleibt die Idee selbst frey, und vermag sich in dieser bestimmten Wissenschaft so rein zu reflectiren, als das absolute Leben in jedem Lebendigen sich ausdrückt; ohne daß das Wissenschaftliche einer solchen Wissenschaft, oder ihre

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