[S. 233]
|233| Schaden oder Verlust, den jemand an Glücksgütern erleidet, deren guter Zustand zwar wünschenswert, aber nicht an sich notwendig ist, geht mich zwar an, allein ich kann nicht sagen, daß es schlechthin nicht hätte geschehen sollen; 2. gehören solche Zustände zur Besonderheit des Menschen. Bei aller Teilnahme trennen wir Unglücksfälle von uns selbst ab und sehen sie als etwas Fremdes an. Hingegen bei der Kränkung des Rechts eines anderen fühlt jeder sich unmittelbar getroffen, weil das Recht etwas Allgemeines ist. Also eine Rechtsverletzung können wir nicht als etwas Fremdes betrachten. Wir fühlen uns durch sie, weil das Recht notwendig ist, härter gekränkt.
§ 4
Insofern jeder als ein freies Wesen anerkannt wird, ist er eine Person. Der Satz des Rechts läßt sich daher auch so ausdrücken: es soll jeder von dem anderen als Person behandelt werden.
Erläuterung. Der Begriff der Persönlichkeit schließt in sich die Ichheit oder Einzelheit, welche ein Freies oder Allgemeines ist. Die Menschen haben durch ihre geistige Natur Persönlichkeit.
§ 5
Es folgt hieraus, daß kein Mensch gezwungen werden kann als nur dazu, den Zwang, den er anderen angetan hat, aufzuheben.
Erläuterung. Es gibt Beschränkungen der Freiheit und Gesetze, welche es gestatten, daß Menschen nicht als Personen, sondern als Sache behandelt werden, z. B. die Gesetze, welche die Sklaverei erlauben. Diese sind aber nur positive Gesetze, Rechte, und zwar die der Vernunft oder dem absoluten Recht entgegengesetzt sind.
§ 6
Diejenige Handlung, welche die Freiheit eines anderen beschränkt oder ihn nicht als freien Willen anerkennt und gelten läßt, ist widerrechtlich.

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