[S. 217]
§ 9
Das Handeln ist überhaupt eine Vereinigung des Inneren und Äußeren. Die innerliche Bestimmung, von der es anfängt, soll der Form nach, nämlich eine bloß innerliche zu sein, aufgehoben und äußerlich werden; der Inhalt dieser Bestimmung soll dabei bleiben; z. B. der Vorsatz, ein Haus zu bauen, ist eine innerliche Bestimmung, deren Form darin besteht, nur erst Vorsatz zu sein; der Inhalt begreift den Plan des Hauses. Wenn hier nun die Form aufgehoben wird, so bleibt doch der Inhalt. Das Haus, welches dem Vorsatz nach gebaut werden soll, und das, welches dem Plan nach gebaut wird, sind dasselbe Haus.
Umgekehrt ist das Handeln ebenso ein Aufheben vom Äußerlichen, wie es unmittelbar vorhanden ist; z. B. zum Bau eines Hauses werden der Boden, Steine, Holz und die übrigen Materialien auf mannigfaltige Weise verändert. Die Gestalt des Äußerlichen wird anders gemacht. Es wird in eine ganz andere Verbindung gebracht, als es vorher war. Diese Veränderung geschieht einem Zwecke, nämlich dem Plan des Hauses gemäß, mit welchem Innerlichen also das Äußerliche übereinstimmend gemacht wird.
§ 10
Auch die Tiere haben ein praktisches Verhalten zu dem, was ihnen äußerlich ist. Sie handeln aus Instinkt zweckmäßig, also vernünftig. Da sie es aber unbewußt tun, so kann von einem Handeln nur uneigentlich bei ihnen die Rede sein. Sie haben Begierde und Trieb, aber keinen vernünftigen Willen. Beim Menschen sagt man von seinem Trieb oder seinem Begehren auch Willen. Genauer gesprochen aber unterscheidet man den Willen von der Begierde; der Wille, im Unterschied von der eigentlichen Begierde, wird alsdann das höhere Begehrungsvermögen genannt. – Bei den Tieren ist von ihren Trieben und Begierden selbst der Instinkt unterschieden, denn Instinkt ist zwar ein Tun aus Begierde oder Trieb, das aber mit seiner unmittelbaren Äußerung nicht

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