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|250| Nachdruck und gehörige Gewalt hat. Aber auf der andern Seite müssen auch die Rechte der Bürger durch Gesetze geschützt sein. Eine despotische Regierung hat zwar die höchste Gewalt, aber in einer solchen Verfassung werden die Rechte der Bürger aufgeopfert. Der Despot hat zwar die größte Gewalt und kann die Kräfte seines Reichs nach Willkür gebrauchen, aber dieser Standpunkt ist auch der gefährlichste. – Die Regierungsverfassung eines Volkes ist nicht bloß eine äußerliche Einrichtung. Ein Volk kann ebensogut diese als eine andere Verfassung haben. Sie hängt wesentlich von dem Charakter, den Sitten, dem Grade der Bildung, seiner Lebensart und seinem Umfange ab.
§ 29
Der Staatsgewalt sind die Bürger als Einzelne unterworfen und gehorchen derselben. Der Inhalt und Zweck derselben aber ist die Verwirklichung der natürlichen, d. h. absoluten Rechte der Bürger, welche im Staat darauf nicht Verzicht tun, vielmehr zum Genuß und zur Ausbildung derselben allein in ihm gelangen.
§ 30
Die Staatsverfassung bestimmt als inneres Staatsrecht das Verhältnis der besonderen Gewalten sowohl zur Regierung, ihrer obersten Vereinigung, als zueinander sowie das Verhältnis der Bürger dazu oder ihren Anteil daran.
§ 31
Das äußere Staatsrecht betrifft das Verhältnis selbständiger Völker durch deren Regierungen zueinander und beruht vornehmlich auf besonderen Verträgen, – Völkerrecht
Erläuterung. Die Staaten befinden sich mehr in einem natürlichen als rechtlichen Verhältnis zueinander. Es ist deswegen unter ihnen ein fortdauernder Streit vorhanden, so daß sie Verträge untereinander schließen und sich dadurch in ein rechtliches Verhältnis gegeneinander setzen. Auf der andern

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