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Erster Abschnitt
Rechtslehre
Querverweis: Das abstrakte Recht der Grundlinien: § 34 ff., Eigentum § 41 ff., Vertrag § 72 ff., Unrecht und Strafe § 82 ff.
§ 1
Es muß 1. das Recht an sich und 2. sein Bestehen in der Staatsgesellschaft betrachtet werden.
Erstes Kapitel
Das Recht
§ 2
Nach dem Recht soll bloß der allgemeine Wille geschehen, ohne Rücksicht auf die Absicht oder Überzeugung des Einzelnen, und das Recht hat den Menschen nur als freies Wesen überhaupt zum Gegenstande.
§ 3
Das Recht besteht darin, daß jeder Einzelne von dem anderen als ein freies Wesen respektiert und behandelt werde, denn nur insofern hat der freie Wille sich selbst im Anderen zum Gegenstand und Inhalt.
Erläuterung. Dem Rechte liegt die Freiheit des Einzelnen zugrunde, und das Recht besteht darin, daß ich den Anderen als ein freies Wesen behandele. Die Vernunft fordert ein rechtliches Verhalten. Seinem Wesen nach ist jeder ein Freier. Durch ihre besonderen Zustände und Eigenheiten sind die Menschen unterschieden, aber dieser Unterschied geht den abstrakten Willen als solchen nichts an. Hierin sind sie dasselbe, und indem man den anderen respektiert, respektiert man sich selbst. Es folgt daraus, daß durch die Verletzung des Rechts eines Einzelnen alle in ihrem Recht verletzt werden. Es ist dies eine ganz andere Teilnahme, als wenn man nur an dem Schaden eines anderen teilnimmt. Denn 1. der

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