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|269| üble Nachreden verwandt, die Erzählung von solchen Dingen, die der Ehre eines Dritten nachteilig und den Erzählenden nicht an und für sich offenbar sind. Es pflegt in mißbilligendem Eifer gegen unmoralische Handlungen zu geschehen, auch mit dem Zusatz, man könne die Erzählungen nicht für gewiß versichern und wolle nichts gesagt haben. Es ist aber in diesem Fall mit der Unredlichkeit verbunden, die Erzählungen, die man nicht verbreiten zu wollen vorgibt, durch die Tat wirklich zu verbreiten, und in jenem mit der Heuchelei, moralisch sprechen zu wollen und wirklich böse zu handeln.
Erläuterung. Heuchelei besteht darin, daß die Menschen böse handeln, sich aber gegen andere den Schein geben, eine gute Absicht zu haben, etwas Gutes haben tun zu wollen. Die äußerliche Handlung ist aber nicht von der inneren verschieden. Bei einer bösen Tat ist auch die Absicht wesentlich böse und nicht gut gewesen. Es kann dabei der Fall sein, daß der Mensch etwas Gutes oder wenigstens Erlaubtes hat erreichen wollen. Man kann aber dabei nicht das, was an und für sich böse ist, zum Mittel von etwas Gutem machen wollen. Der Zweck oder die Absicht heiligt nicht die Mittel. Das moralische Prinzip geht vornehmlich auf die Gesinnung oder auf die Absicht. Aber es ist ebenso wesentlich, daß nicht nur die Absicht, sondern auch die Handlung gut ist. – Ebenso muß sich der Mensch nicht überreden, daß er bei dem gemeinen Handeln des individuellen Lebens wichtige, vortreffliche Absichten habe. Wie nun der Mensch einerseits seinen eigenen Handlungen gern gute Absichten unterlegt und seine an und für sich unwichtigen Handlungen durch Reflexionen groß zu machen sucht, so geschieht es umgekehrt gegen andere, daß er großen oder wenigstens guten Handlungen anderer durch eine eigennützige Absicht etwas Böses beilegen will.
§ 65
Die Gesinnung, anderen mit Wissen und Willen zu schaden, ist böse. Die Gesinnung, welche sich Pflichten gegen andere,

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