[S. 246]
|246| erstens, weil jemand einer Familie nicht durch seinen Willen, sondern durch die Natur als Mitglied angehört, und zweitens, weil die Verhältnisse und das Benehmen der Mitglieder zueinander nicht sowohl auf Überlegung und Entschluß, sondern auf Gefühl und Trieb beruhen. Die Verhältnisse sind notwendig und vernünftig, aber es fehlt die Form der bewußten Einsicht. Es ist mehr Instinkt. Die Liebe der Familienmitglieder beruht darauf, daß mein Ich mit dem anderen einzelnen Ich eine Einheit ausmacht. Sie betrachten sich gegeneinander nicht als Einzelne. Die Familie ist ein organisches Ganzes. Die Teile sind eigentlich nicht Teile, sondern Glieder, die ihre Substanz nur in dem Ganzen haben und welchen, getrennt von dem Ganzen, die Selbständigkeit fehlt. Das Vertrauen, das die Familienglieder zueinander haben, besteht darin, daß jeder nicht ein Interesse für sich hat, sondern überhaupt für das Ganze. Der natürliche Gehorsam innerhalb der Familie beruht darauf, daß in diesem Ganzen nur ein Wille ist, welcher nämlich dem Oberhaupte zukommt. Insofern macht die Familie nur eine Person aus. (Nation.)
§ 24
Der Staat ist die Gesellschaft von Menschen unter rechtlichen Verhältnissen, worin sie nicht wegen eines besonderen Naturverhältnisses nach natürlichen Neigungen und Gefühlen, sondern als Personen füreinander gelten und diese Persönlichkeit eines jeden mittelbar behauptet wird. Wenn eine Familie sich zur Nation erweitert hat und der Staat mit der Nation in eins zusammenfällt, so ist dies ein großes Glück.
Erläuterung. Ein Volk hängt durch Sprache, Sitten und Gewohnheit und Bildung zusammen. Dieser Zusammenhang aber formiert noch keinen Staat. Ferner sind Moralität, Religion, Wohlstand und Reichtum aller seiner Bürger zwar sehr wichtig für den Staat, er muß auch Sorge tragen zur Beförderung dieser Umstände; aber sie machen für ihn nicht den unmittelbaren Zweck aus, sondern das Recht.

Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.