Rechts-, Pflichten- und Religionslehre für die Unterklasse

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|210| Glaubwürdigkeit haben, d. h. unter solchen Umständen gewesen sein, Kenntnis von der Sache haben zu können. Aus dem Tone derselben können wir auf ihre Redlichkeit schließen, ob es ihnen Ernst ist oder ob sie irgendein Interesse dabei haben. Wenn Schriftsteller unter der Regierung eines Tyrannen schreiben und sie machen ihm Lobeserhebungen, so sehen wir, daß dies Schmeicheleien sind. Wenn wir jemand von etwas erzählen hören, worin er selbst mit eingeflochten ist, so wird man wohl hören, daß er zu seinem Vorteil erzählt. Wenn jemand aber von seinem Feinde eine gute Eigenschaft oder Handlung sehr rühmt, so müssen wir das Gesagte eher glauben.)

Die Erfahrung lehrt also nur, wie die Gegenstände beschaffen sind, nicht, wie sie sein müssen, noch wie sie sein sollen. Diese Erkenntnis geht nur aus dem Wesen oder dem Begriff der Sache hervor. Sie allein ist die wahrhaftige. Da wir aus dem Begriff die Gründe des Gegenstandes erkennen lernen, so müssen wir auch von den rechtlichen, moralischen und religiösen Bestimmungen die Begriffe erkennen.

Bei den Bestimmungen, was recht und gut ist, können wir uns zunächst an die Erfahrung überhaupt halten, und zwar fürs erste an die äußerliche, nämlich an den Weltlauf. Wir können sehen, was als recht und gut gilt oder was sich als recht und gut bewährt. Hierüber ist zu bemerken 1. daß, um zu wissen, welche Handlungen recht oder gut und welche unrecht oder böse sind, man schon zum voraus den Begriff des Rechten und Guten haben müsse; 2. wenn man sich also daran halten wollte, was der Weltlauf auch als geltend zeigt, so würde sich darüber nichts Bestimmtes ergeben. Es käme in Ansehung der Resultate oder der Erfahrung, die man macht, auf die Ansicht an, die man mitbringt. In dem Weltlauf, weil er selbst dieses verschiedenartige Geschehen ist, kann jeder für seine subjektive Ansicht, sie mag noch so verschieden sein, Bestätigung finden.

Es gibt aber auch zweitens eine innerliche Erfahrung über das Rechte, Gute und Religiöse. Wir urteilen durch unser

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