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|253| und durch ihn bestimmt sein. Der reine Begriff des praktischen Daseins, das Ich, ist der Gegenstand des Rechts.
§ 35
Die moralische Handlungsweise bezieht sich auf den Menschen nicht als abstrakte Person, sondern auf ihn nach den allgemeinen und notwendigen Bestimmungen seines besonderen Daseins. Sie ist daher nicht bloß verbietend, wie eigentlich das Rechtsgebot, welches nur gebietet, die Freiheit des anderen unangetastet zu lassen, sondern gebietet, dem anderen auch Positives zu erweisen. Die Vorschriften der Moral gehen auf die einzelne Wirklichkeit.
§ 36
Der Trieb des Menschen nach seinem besonderen Dasein, wie die Moral es betrachtet, geht auf die Übereinstimmung des Äußeren überhaupt mit seinen inneren Bestimmungen, auf Vergnügen und Glückseligkeit.
Erläuterung. Der Mensch hat Triebe, d. h. er hat innerliche Bestimmungen in seiner Natur oder nach derjenigen Seite, nach welcher er ein Wirkliches überhaupt ist. Diese Bestimmungen sind also ein Mangelhaftes, insofern sie nur ein Innerliches sind. Sie sind Triebe, insofern sie darauf ausgehen, diesen Mangel aufzuheben, d. h. sie fordern ihre Realisierung, die Übereinstimmung des Äußerlichen mit dem Innerlichen. Diese Übereinstimmung ist das Vergnügen. Ihm geht daher eine Reflexion als Vergleichung zwischen dem Innerlichen und Äußerlichen voraus, mag dies von mir oder dem Glücke herrühren. Das Vergnügen kann nun aus den mannigfaltigsten Quellen entspringen. Es hängt nicht vom Inhalt ab, sondern betrifft nur die Form, oder es ist das Gefühl eines nur Formellen, nämlich der angegebenen Übereinstimmung. Die Lehre, welche das Vergnügen oder vielmehr die Glückseligkeit zum Zwecke hat, ist Eudämonismus genannt worden. Es ist aber darin unbestimmt, worin man das Vergnügen oder die Glückseligkeit zu suchen habe. Es

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