Rechts-, Pflichten- und Religionslehre für die Unterklasse

[S. 240]

§ 15

Zu einer Veräußerung an einen anderen gehört meine Einwilligung, die Sache ihm zu überlassen, und seine Einwilligung, sie anzunehmen. Diese gedoppelte Einwilligung, insofern sie gegenseitig erklärt und als geltend ausgesprochen ist, heißt Vertrag (pactum).

Erläuterung. Der Vertrag ist eine besondere Art, wie man Eigentümer einer Sache wird, die schon einem anderen gehört. Die früher auseinandergesetzte Art, Eigentümer zu werden, war die unmittelbare Besitznahme von einer Sache, die res nullius war. 1. Als die einfachste Art des Vertrages kann der Schenkungsvertrag angenommen werden, in welchem nur einer eine Sache an einen anderen überläßt, ohne den Wert derselben ersetzt zu erhalten. Eine gültige Schenkung ist ein Vertrag, weil der Wille beider dabei sein muß, des einen, dem anderen die Sache zu überlassen, ohne etwas dafür zurückzunehmen, des anderen, die Sache anzunehmen. – 2. Der Tauschvertrag besteht darin, daß ich von meinem Eigentum einem anderen etwas unter der Bedingung überlasse, daß er mir eine Sache von gleichem Wert dafür gibt. Dazu gehört die doppelte Einwilligung eines jeden, etwas wegzugeben und dagegen das vom anderen Gebotene anzunehmen. – 3. Kaufen und Verkaufen ist eine besondere Art von Tausch, von Waren gegen Geld. Geld ist die allgemeine Ware, die also, als der abstrakte Wert, nicht selbst gebraucht werden kann, um irgendein besonderes Bedürfnis damit zu befriedigen. Es ist nur das allgemeine Mittel, um die besonderen Bedürfnisse dafür zu erlangen. Der Gebrauch des Geldes ist nur ein mittelbarer. Eine Materie ist nicht an und für sich, als diese Qualitäten habend, Geld, sondern man läßt sie nur durch Konvention dafür gelten. – 4. Die Miete besteht darin, daß ich jemand meinen Besitz oder den Gebrauch meines Eigentums überlasse, mir aber das Eigentum selbst vorbehalte. Es kann dabei der Fall sein, daß derjenige, dem ich etwas geliehen habe, mir genau dieselbe Sache zurückgeben muß oder daß ich mir mein Eigentum vorbehalten

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