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|268| ist, somit seines Inneren und seiner Wirklichkeit und damit die Nichtigkeit an sich selbst.
§ 62
Zur Unwahrhaftigkeit gehört auch vorzüglich, wenn das, was man meint, eine gute Absicht oder Gesinnung sein soll, dagegen, was man tut, etwas Böses ist. (Diese Ungleichheit zwischen der Gesinnung und dem, was die Handlung an sich ist, wäre wenigstens eine Ungeschicklichkeit, aber insofern der Handelnde überhaupt Schuld hat, ist ein solcher, der Böses tut, dafür anzusehen, daß er es auch böse meint.)
§ 63
Es setzt ein besonderes Verhältnis voraus, um das Recht zu haben, jemand die Wahrheit über sein Betragen zu sagen. Wenn man dies tut, ohne das Recht dazu zu haben, so ist man insofern unwahr, daß man ein Verhältnis zu dem anderen aufstellt, welches nicht statthat.
Erläuterung. Einesteils ist es das Erste, die Wahrheit zu sagen, insofern man weiß, daß es wahr ist. Es ist unedel, die Wahrheit nicht zu sagen, wenn es an seinem rechten Orte ist, sie zu sagen, weil man sich dadurch vor sich selbst und dem anderen erniedrigt. Man soll aber auch die Wahrheit nicht sagen, wenn man keinen Beruf dazu hat oder auch nicht einmal ein Recht. Wenn man die Wahrheit bloß sagt, um das Seinige getan zu haben, ohne weiteren Erfolg, so ist es wenigstens etwas Überflüssiges, denn es ist nicht darum zu tun, daß ich die Sache gesagt habe, sondern daß sie zustande kommt. Das Reden ist noch nicht die Tat oder Handlung, welche höher ist. – Die Wahrheit wird dann am rechten Ort und zur rechten Zeit gesagt, wenn sie dient, die Sache zustande zu bringen. Die Rede ist ein erstaunlich großes Mittel, aber es gehört großer Verstand dazu, dasselbe richtig zu gebrauchen.
§ 64
Mit der Verleumdung, welche eine wirkliche Lüge ist, ist das

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