Rechts-, Pflichten- und Religionslehre für die Unterklasse

[S. 273]

§ 73

Die Erhebung über das Sinnliche und Endliche macht zwar negativ, von unserer Seite, die Vermittlung dieses Wissens aus, aber nur insofern, als von Sinnlichem und Endlichem zwar ausgegangen, es aber zugleich verlassen und in seiner Nichtigkeit erkannt wird. Allein dies Wissen von dem Absoluten ist selbst ein absolutes und unmittelbares Wissen und kann nicht etwas Endliches zu seinem positiven Grunde haben oder durch etwas, das es nicht selbst ist, als einen Beweis vermittelt sein.

§ 74

Dies Wissen muß sich näher bestimmen und nicht inneres Gefühl, Glauben an das unbestimmte Wesen überhaupt bleiben, sondern ein Erkennen desselben werden. Die Erkenntnis Gottes ist nicht über die Vernunft – denn diese ist nur Widerschein Gottes und ist wesentlich das Wissen vom Absoluten -, sondern jene Erkenntnis ist nur über den Verstand, das Wissen vom Endlichen und Relativen.

§ 75

Die Religion selbst besteht in der Beschäftigung des Gefühls und Gedankens mit dem absoluten Wesen und in der Vergegenwärtigung seiner Vorstellung, womit die Selbstvergessenheit seiner Besonderheit in dieser Erhebung und das Handeln in diesem Sinn, in Rücksicht auf das absolute Wesen notwendig verbunden ist.

§ 76

Gott ist der absolute Geist, d. h. er ist das reine Wesen, das sich zum Gegenstande macht, aber darin nur sich selbst anschaut oder in seinem Anderswerden schlechthin in sich selbst zurückkehrt und sich selbst gleich ist.

§ 77

Gott ist, nach den Momenten seines Wesens, 1. absolut heilig, insofern er das schlechthin in sich allgemeine Wesen ist. Er ist

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