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|263| haben zum Grunde das Aufgeben der Eitelkeit, des Eigendünkels und der Eigensucht gegen das, was an und für sich und notwendig ist.
Erläuterung. Der Beruf ist etwas Allgemeines und Notwendiges und macht irgendeine Seite des menschlichen Zusammenlebens aus. Er ist also ein Teil des ganzen Menschenwerkes. Wenn der Mensch einen Beruf hat, tritt er zu dem Anteil und Mitwirken an dem Allgemeinen ein. Er wird dadurch ein Objektives. Der Beruf ist zwar eine einzelne, beschränkte Sphäre, macht jedoch ein notwendiges Glied des Ganzen aus und ist auch in sich selbst wieder ein Ganzes. Wenn der Mensch etwas werden soll, so muß er sich zu beschränken wissen, d. h. seinen Beruf ganz zu seiner Sache machen. Dann ist er keine Schranke für ihn. Er ist alsdann einig mit sich selbst, mit seiner Äußerlichkeit, seiner Sphäre. Er ist ein Allgemeines, Ganzes. – Wenn der Mensch sich etwas Eitles, d. h. Unwesentliches, Nichtiges zum Zweck macht, so liegt hierbei nicht das Interesse an einer, sondern an seiner Sache zugrunde. Das Eitle ist nichts an und für sich Bestehendes, sondern wird nur durch das Subjekt erhalten. Der Mensch sieht darin nur sich selbst; z. B. es kann auch eine moralische Eitelkeit geben, wenn der Mensch überhaupt bei seinem Handeln sich seiner Vortrefflichkeit bewußt ist und das Interesse mehr an sich als an der Sache hat. – Der Mensch, der geringe Geschäfte treu erfüllt, zeigt sich fähig zu größeren, weil er Gehorsam gezeigt hat, ein Aufgeben seiner Wünsche, Neigungen und Einbildungen.
§ 46
Durch die intellektuelle und moralische Bildung erhält der Mensch die Fähigkeit, die Pflichten gegen andere zu erfüllen, welche Pflichten reale genannt werden können, dahingegen die Pflichten, die sich auf die Bildung beziehen, mehr formeller Natur sind.
§ 47
Insofern die Erfüllung der Pflichten mehr als subjektives

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