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|290| Vernichtung hätten geraten können; bei den Juden, weil diese keine Freiheit und keine Rechte hatten, da sie alles nur als geliehen, nicht als Eigentum besaßen9), weil sie als Staatsbürger alle Nichts waren; – jene Griechen sollten gleich sein, weil alle frei, selbständig, die Juden gleich, weil alle ohne Fähigkeit des Selbstbestehens waren. So gehörte jeder Jude einer Familie an, weil er einen Anteil an ihrem Boden hatte, und diesen Boden konnte sie auch nicht ihr eigen nennen; er war ihr aus Gnade nur eingeräumt; die Unfähigkeit jedes Juden, seine liegenden Gründe zu vermehren, war freilich nur ein Zweck des Gesetzgebers, und sein Volk scheint sich nie recht daran gehalten zu haben; wenn sie in der Seele des Gesetzgebers zur Ursache die Absicht gehabt hätte, die Ungleichheit des Reichtums zu verhindern, so hätten ganz andere Anstalten gemacht, viele andere Quellen der Ungleichheit verstopft werden, so hätte der große Zweck seiner Gesetzgebung Freiheit der Bürger sein müssen, ein Ideal einer Verfassung, dem kein Ton in Mosis und seines Volkes Geiste entsprach. Die Unfähigkeit, die liegenden Güter zu vermehren, war nicht eine Folge der Gleichheit der Rechte am Boden, sondern der Gleichheit, gar keine Rechte an ihm zu haben. Das Gefühl dieser Gleichheit erregte die Empörung Dathans und Korahs, welche den Vorzug, den Moses sich gab, den Vorzug, etwas zu bedeuten, inkonsequent fanden (4. Mos. 16, 3). Jener Schein eines inneren staatsrechtlichen Verhältnisses verschwand bei der Ansicht des Prinzips, aus dem jene Gesetze geflossen waren; da die Beziehung der Juden als Staatsbürger aufeinander keine andere war als die Gleichheit der Abhängigkeit aller von ihrem unsichtbaren Regenten und dessen sichtbaren Dienern und Beamten, also eigentlich gar keine Staatsbürgerschaft stattfand und in jener Abhängigkeit die Bedingung aller politischen, d. h. Freiheitsgesetze weggenommen war, so konnte sich auch gar nichts, das einem inneren Staatsrecht,
9) Fußnote Hegels. 3. Mos. 25, 23 ff. und 35: ihr könnt nichts veräußern, denn der Boden ist mein, ihr seid bei mir Fremde und Einheimische von fremder Nation.
