Der Geist des Christentums und sein Schicksal (1798–1800)

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|326| sein könne, von dieser gehaßt und verfolgt zu werden. In diesem Himmelreiche zeige er ihnen aber nicht die Auflösung der Gesetze, sondern sie müssen durch eine Gerechtigkeit erfüllt werden, die eine andere sei, in der mehr, die vollständiger sei als die Gerechtigkeit der Pflichtlinge: eine Ausfüllung des Mangelhaften der Gesetze.

Querverweis: Zur Kritik des bloßen Sollens und der Pflicht „um der Pflicht willen“ in den Grundlinien: § 135.

Er zeigt hierauf dies Ausfüllende an mehreren Gesetzen; man kann dies mehr in sich Enthaltende eine Geneigtheit, so zu handeln, nennen, wie die Gesetze gebieten würden22), Einigkeit der Neigung mit dem Gesetze, wodurch dieses seine Form als Gesetz verliert; diese Übereinstimmung der Neigung ist das πλήϱωμα des Gesetzes, ein Sein, das, wie man sich sonst ausdrückte, das Komplement der Möglichkeit ist; denn Möglichkeit ist das Objekt, als ein Gedachtes, das Allgemeine; Sein [ist] die Synthese des Subjekts und Objekts, in welcher Subjekt und Objekt ihre Entgegensetzung verloren haben; ebenso jene Geneigtheit, eine Tugend, ist eine Synthese, in der das Gesetz (das Kant darum immer ein objektives nennt) seine Allgemeinheit und ebenso das Subjekt seine Besonderheit, – beide ihre Entgegensetzung verlieren; da[hingegen] in der Kantischen Tugend diese Entgegensetzung bleibt und das eine zum Herrschenden, das andere zum Beherrschten wird. Die Übereinstimmung der Neigung mit dem Gesetze ist von der Art, daß Gesetz und Neigung nicht mehr verschieden sind; und der Ausdruck Übereinstimmung der Neigung mit dem Gesetze wird darum ganz unpassend, weil in ihm noch Gesetz und Neigung als Besondere, als Entgegengesetzte vorkommen und leicht eine Unterstützung der moralischen Gesinnung, der Achtung für [das] Gesetz und des Bestimmtseins des Willens durchs Gesetz – durch die davon verschiedene Neigung verstanden werden könnte, und da die Übereinstimmenden Verschiedene sind, auch die Übereinstimmung nur zufällig, nur die Einheit

22) Im Manuskript gestrichen: nicht die Unterstützung der moralischen Gesinnung durch Neigung, sondern eine geneigte moralische Gesinnung, d. h. eine moralische Gesinnung ohne Kampf.

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