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|360| Modifikationen der Liebe; und müßten sie nicht als Modifikationen eines lebendigen Geistes angesehen werden, sondern wäre eine absolute Tugend, so würden unauflösbare Kollisionen durch die Mehrheit der Absoluten entstehen; und ohne jene Vereinigung in einem Geiste hat jede Tugend etwas Mangelhaftes; denn jede ist schon ihrem Namen nach eine einzelne, also eine beschränkte; die Umstände, unter denen sie möglich ist, die Objekte, die Bedingungen einer Handlung [sind] etwas Zufälliges; außer[dem] ist die Beziehung der Tugend auf ihr Objekt eine einzelne und schließt nicht nur Beziehungen derselben Tugend auf andere Objekte aus; so hat jede Tugend in ihrem Begriffe sowohl als auch in ihrer Tätigkeit ihre Grenze, die sie nicht überschreiten kann. Ist der Mensch von dieser bestimmten Tugend und handelt er auch jenseits der Grenze seiner Tugend, so kann er, indem er seiner Tugend getreu nur ein so tugendhafter Mann bleibt, nur lasterhaft handeln; wohnt in ihm aber auch die andere Tugend, die jenseits der Grenze der ersten ihr Gebiet hat, so kann man zwar sagen, die tugendhafte Gesinnung, für sich allein im Allgemeinen betrachtet, d. h. abstrahiert von den hier gesetzten Tugenden, komme nicht in Kollision, weil die tugendhafte Gesinnung nur eines ist; allein damit ist die Voraussetzung aufgehoben; und beide Tugenden gesetzt, so hebt die Übung der einen den Stoff und damit die Möglichkeit der Ausübung der anderen, die ebenso absolut ist, auf, und die gegründete Forderung der anderen ist abgewiesen. Ein Recht, das für die eine Beziehung aufgegeben wurde, kann es nicht mehr für die andere werden, oder wird es für die andere aufgespart, so muß die erste darben. Sowie sich die Mannigfaltigkeit der menschlichen Verhältnisse mehrt, wächst auch die Menge der Tugenden, damit die Menge der notwendigen Kollisionen und die Unmöglichkeit, sie zu erfüllen. Will der Vieltugendliche unter der Menge seiner Gläubiger, die er nicht alle
