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|352| das durch eigene Tat gegen sich bewaffnete Schicksal ist in die Lüfte der Nacht zerflossen.
Außer dem persönlichen Haß, der aus der Beleidigung entspringt, die dem Individuum widerfahren ist, und welcher das daraus gegen den anderen erwachsene Recht in Erfüllung zu bringen strebt, außer diesem Haß gibt es noch einen Zorn der Rechtschaffenheit, eine hassende Strenge der Pflichtgemäßheit, welche nicht über eine Verletzung ihres Individuums, sondern über eine Verletzung ihrer Begriffe, der Pflichtgebote zu zürnen hat. Dieser rechtschaffene Haß, indem er Pflichten und Rechte für andere erkennt und setzt und im Urteilen über sie sie als denselben unterworfen darstellt, setzt eben diese Rechte und Pflichten für sich, und indem er in seinem gerechten Zorn über die Verletzer derselben ihnen ein Schicksal macht und ihnen nicht verzeiht, hat er damit auch sich selbst die Möglichkeit, Verzeihung für Fehler zu erhalten, mit einem Schicksal, das ihn darüber träfe, ausgesöhnt zu werden, benommen; denn er hat Bestimmtheiten befestigt, die ihm über seine Wirklichkeiten, über seine Fehler sich emporzuschwingen nicht erlauben. Hierher gehören die Gebote: Richtet nicht, so werdet ihr nicht gerichtet, denn mit welchem Maß ihr messet, wird euch wieder gemessen. Das Maß sind Gesetze und Rechte. Jenes Gebot kann doch nicht heißen: Was ihr anderen wider die Gesetze nachseht und erlaubt, das wird euch auch nachgesehen werden – ein Bund schlechter Menschen erteilt jedem Einzelnen die Erlaubnis, schlecht zu sein -, sondern: Hütet euch, das Rechttun und die Liebe als eine Abhängigkeit von Gesetzen und Gehorsam gegen Gebote zu nehmen und sie nicht als aus dem Lebendigen kommend zu betrachten. Ihr erkennt [sonst] eine Herrschaft über euch [an], über die ihr nichts vermögt, die stärker ist als ihr; eine Macht, die nicht ihr selbst seid. Ihr setzt für euch wie für andere vor der Tat ein Fremdes, ihr erhebt zu einem Absoluten ein Fragment des Ganzen des menschlichen Gemütes; stellt darin eine Herrschaft der Gesetze und Knechtschaft der
