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|346| Zerstörung oder Unterdrückung eines Fremden, noch ein Widerspruch zwischen [dem] Bewußtsein seiner selbst und der gehofften Verschiedenheit der Vorstellung von sich in einem Anderen, oder ein Widerspruch zwischen dem Verdienen dem Gesetze nach und der Erfüllung desselben, [zwischen] dem Menschen als Begriff und dem Menschen als Wirklichem. Dies Gefühl des Lebens, das sich selbst wiederfindet, ist die Liebe, und in ihr versöhnt sich das Schicksal. Die Tat eines Verbrechers ist auf diese Art betrachtet kein Fragment; die Handlung, die aus dem Leben, aus dem Ganzen kommt, stellt auch das Ganze dar; das Verbrechen, das die Übertretung eines Gesetzes ist, ist nur ein Fragment, denn außer ihr ist schon das Gesetz, das nicht zu ihr gehört; das Verbrechen, das aus [dem] Leben kommt, stellt dieses Ganze, aber geteilt, dar; und die feindseligen Teile können wieder zum Ganzen zusammengehen.30) Die Gerechtigkeit ist befriedigt, denn der Verbrecher hat das gleiche Leben, das er verletzt hat, in sich als verletzt gefühlt. Die Stacheln des Gewissens sind stumpf geworden, denn aus der Tat ist ihr böser Geist gewichen, es ist nichts Feindseliges mehr im Menschen, und sie bleibt höchstens als ein seelenloses Gerippe im Beinhause der Wirklichkeiten, im Gedächtnisse liegen.
30) Im Manuskript gestrichen: So ist das Schicksal nichts Fremdes, wie die Strafe; nicht ein festbestimmtes Wirkliches, wie die böse Handlung im Gewissen; das Schicksal ist das Bewußtsein seiner selbst, aber als eines Feindlichen; das Ganze kann in sich die Freundschaft wiederherstellen, es kann zu seinem reinen Leben durch Liebe wiederkehren; so wird sein Bewußtsein wieder Glauben an sich selbst, die Anschauung seiner selbst ist eine andere geworden, und das Schicksal ist versöhnt.
Vergebung der Sünden ist daher unmittelbar nicht Aufhebung der Strafen; denn jede Strafe ist etwas Positives, Wirkliches, das nicht vernichtet werden kann; nicht Aufhebung des bösen Gewissens, denn keine Tat kann ungeschehen gemacht werden, sondern durch Liebe versöhntes Schicksal. – Das Schicksal ist entweder aus eigener oder anderer Tat entstanden.
Aber das Schicksal hat ein ausgedehnteres Gebiet als die Strafe; auch von der Schuld ohne Verbrechen wird es aufgereizt und ist darum unendlich strenger als die Strafe; seine
