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|339| nur ein Gedachtes ist, so verliert nur [der] Begriff des Verbrechers das Recht; und [dazu,] daß er [es] in der Wirklichkeit verliere, d. h. daß das, was der Begriff des Verbrechers verloren hat, auch die Wirklichkeit des Verbrechers verliere, muß das Gesetz mit Lebendigem verbunden, mit Macht bekleidet werden. Wenn nun zwar das Gesetz in seiner furchtbaren Majestät beharrt, – und daß die Strafe des Verbrechens verdient ist, dies zwar kann nie aufgehoben werden; das Gesetz kann die Strafe nicht schenken, nicht gnädig sein, denn es höbe sich selbst auf; das Gesetz ist vom Verbrecher gebrochen worden, sein Inhalt ist nicht mehr für ihn, er hat ihn aufgehoben; aber die Form des Gesetzes, die Allgemeinheit verfolgt ihn und schmiegt sich sogar an sein Verbrechen an; seine Tat wird allgemein, und das Recht, das er aufgehoben hat, ist auch für ihn aufgehoben. Also das Gesetz bleibt, und das Verdienen einer Strafe bleibt; aber das Lebendige, dessen Macht sich mit dem Gesetze vereinigt hat, der Exekutor, der das im Begriff verlorene Recht dem Verbrecher in der Wirklichkeit nimmt, der Richter ist nicht die abstrakte Gerechtigkeit, sondern ein Wesen, und Gerechtigkeit nur seine Modifikation. Die Notwendigkeit des Verdienens der Strafe steht fest, aber die Übung der Gerechtigkeit ist nichts Notwendiges, weil sie als Modifikation eines Lebendigen auch vergehen, eine andere Modifikation eintreten kann; und so wird Gerechtigkeit etwas Zufälliges; es kann zwischen ihr als Allgemeinem, Gedachtem, und ihr als Wirklichem, d. h. in einem Lebendigen Seiendem ein Widerspruch sein; ein Rächer kann verzeihen, es aufgeben, sich zu rächen; ein Richter [kann aufhören,] als Richter zu handeln, kann begnadigen. Aber damit ist der Gerechtigkeit nicht Genüge geleistet; diese ist unbeugsam, und solange Gesetze das Höchste sind, so lange kann ihr nicht entflohen werden, so lange muß das Individuelle dem Allgemeinen aufgeopfert, d. h. es muß getötet werden. Darum ist es auch widersprechend zu gedenken, als ob das Gesetz an einem Repräsentanten vieler gleicher Verbrecher
