[S. 348]
|348| was er streitet31). Aber dadurch, daß er sich in Gefahr begibt, hat er sich dem Schicksal unterworfen, denn er tritt auf den Kampfplatz der Macht gegen Macht und wagt sich gegen ein Anderes; die Tapferkeit aber ist größer als schmerzendes Dulden, weil jene, wenn sie auch unterliegt, diese Möglichkeit vorher erkannte, also mit Bewußtsein die Schuld übernahm, die schmerzende Passivität hingegen nur an ihrem Mangel hängt und ihm nicht eine Fülle von Kraft entgegensetzt; das Leiden der Tapferkeit aber ist auch gerechtes Schicksal, weil der Tapfere sich ins Gebiet des Rechts und der Macht einließ; und darum ist schon der Kampf für Rechte ein unnatürlicher Zustand, so gut als das passive Leiden, in welchem der Widerspruch zwischen dem Begriff vom Rechte und seiner Wirklichkeit ist; denn auch im Kampf für Rechte liegt ein Widerspruch; das Recht, das ein Gedachtes, also ein Allgemeines ist, ist in dem Angreifenden ein anderes Gedachtes, also gäbe es hier zwei Allgemeine, die sich aufhöben und doch sind; ebenso sind die Kämpfenden als Wirkliche entgegengesetzt, zweierlei Lebende, Leben im Kampf mit Leben, welches sich wieder widerspricht. Durch die Selbstverteidigung des Beleidigten wird der Angreifende gleichfalls angegriffen und dadurch in das Recht der Selbstverteidigung gesetzt, so daß beide Recht haben, beide im Kriege sich befinden, der beiden das Recht sich zu verteidigen gibt; und [da sie] so entweder auf Gewalt und Stärke die Entscheidung des Rechts ankommen lassen, da doch das Recht und die Wirklichkeit nichts miteinander gemein haben, vermischen sie die beiden und machen jenes von dieser abhängig; oder sie unterwerfen sich einem Richter, d. h. insofern sie feindselig sind, geben sie sich wehrlos, tot an; sie tun auf ihre eigene Beherrschung der Wirklichkeit,
31) Im Manuskript gestrichen: und läßt es in der Idee auch nicht fahren, und sein Leiden ist gerechtes Schicksal; – aber er kann dies Leiden, dies Schicksal übertreffen, wenn er das angegriffene Recht aufgibt; wenn er dem Beleidiger seinen Fehler verzeiht. Daß beides, der Kampf für Rechte und das nur schmerzliche Aufgeben der Rechte ein unnatürlicher Zustand ist, erhellt daraus, daß in beiden ein Widerspruch ist, daß sie sich selbst aufheben.
