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|305| muß von ihm gesprochen werden, und es sind keine Götter möglich; die Götter sind nur die Ideale der einzelnen Trennungen, ist alles getrennt, so ist nur ein Ideal.
Die Objektivität der Gebote, der Gesetze zerstören [heißt] zeigen, daß etwas auf einem Bedürfnisse des Menschen, auf der Natur gegründet ist; Sünden vergeben (ἀϕιέναι), erlassen, gewöhnlich die Strafen der Sünden aufheben – dies ein Wunder, denn die Wirkung kann nicht von der Ursache getrennt werden, vorzüglich aber kann das Schicksal nicht zernichtet werden, denkt man sich eine Aufhebung der Strafe, so ist die Strafe etwas ganz Objektives, von einem Objektiven Kommendes, nicht ganz notwendig mit der Schuld Zusammenhängendes – überhaupt, wenn man auch Strafe als etwas von der Schuld ganz Untrennbares nimmt, so ist sie doch so weit objektiv, daß sie Folge eines Gesetzes ist, von dem man sich in der Übertretung losgemacht hat, aber doch noch von ihm abhängt; bei einem objektiven Gesetz und Richter ist das Gesetz befriedigt, wenn ich mißhandelt worden bin, wie ich mißhandelt habe, wenn die Trennung, die ich gemacht, ebenso auf mich zurückgewirkt hat, – in der moralischen Strafe ist das Getrennte nicht ein Äußeres, dem ich entfliehe, das ich überwältigen kann; die Tat ist die Strafe in sich selbst; soviel ich mit der Tat anscheinend fremdes Leben verletzt habe, soviel habe ich eigenes verletzt; Leben ist als Leben nicht vom Leben verschieden; das verletzte Leben steht mir als Schicksal gegenüber; befriedigt ist es, wenn ich seine Macht, – die Macht des Toten gefühlt habe, so wie ich im Verbrechen bloß als Macht handelte. Versöhnt kann das Gesetz nicht werden, denn es beharrt immer in seiner furchtbaren Majestät und läßt sich nicht durch Liebe beikommen; denn es ist hypothetisch, und die Möglichkeit kann nie aufgehoben, die Bedingung, unter der es eintritt, kann nie unmöglich werden; es ruht, solange diese Bedingung nicht eintritt, aber ist nicht aufgehoben; aber diese Ruhe ist keine Versöhnung, weil das Gesetz zwar kein so Bestehendes ist, daß es immer wirksam sein und trennen müßte, aber weil es bedingt, weil es nur unter [der Bedingung] einer Trennung möglich ist. Das Schicksal hingegen kann versöhnt werden, weil es selbst eins der Glieder, ein Getrenntes ist, das nicht als Getrenntes durch sein Gegenteil vernichtet, aber durch Vereinigung aufgehoben werden kann. Schicksal ist das Gesetz selbst, das ich in der Handlung (diese sei Übertretung eines anderen Gesetzes oder nicht) aufgestellt habe, in seiner Rückwirkung auf mich; die Strafe ist nur die Folge eines anderen Gesetzes – die notwendige Folge eines Geschehenen kann nicht aufgehoben werden, die Handlung müßte ungeschehen gemacht werden; wo nichts als Ursachen und Wirkungen, als Getrennte
