Der Geist des Christentums und sein Schicksal (1798–1800)

[S. 338]

|338| der Entgegensetzung der Tugend und des Lasters ist durch eines das andere ausgeschlossen, also wenn das eine gesetzt ist, das andere nur möglich. Die Entgegensetzung der Pflicht und der Neigung hat in den Modifikationen der Liebe, in den Tugenden ihre Vereinigung gefunden. Da das Gesetz nicht seinem Inhalt, sondern seiner Form nach der Liebe entgegengesetzt war, so konnte es in sie aufgenommen werden, in dieser Aufnahme aber verlor es seine Gestalt; dem Verbrechen hingegen ist es seinem Inhalt nach entgegengesetzt; es ist von ihm ausgeschlossen, und ist doch; denn das Verbrechen ist eine Zerstörung der Natur; und da die Natur einig ist, so ist im Zerstörenden soviel zerstört als im Zerstörten. Wenn das Einige entgegengesetzt ist, so ist die Vereinigung der Entgegengesetzten nur im Begriff vorhanden, es ist ein Gesetz gemacht worden; ist das Entgegengesetzte zerstört worden, so bleibt der Begriff, das Gesetz; aber es drückt alsdann nur das Fehlende, eine Lücke aus, weil sein Inhalt in der Wirklichkeit aufgehoben ist, und heißt strafendes Gesetz. Diese Form des Gesetzes ist unmittelbar, es ist seinem Inhalt nach dem Leben entgegengesetzt, weil sie die Zerstörung desselben anzeigt; aber um so schwerer scheint es zu denken zu sein, wie das Gesetz in dieser Form, als strafende Gerechtigkeit, könne aufgehoben werden; in der vorigen Aufhebung des Gesetzes durch Tugenden verschwand nur die Form des Gesetzes, sein Inhalt blieb; aber hier würde mit der Form auch sein Inhalt aufgehoben, denn sein Inhalt ist die Strafe.

Die Strafe liegt unmittelbar in dem beleidigten Gesetze; des gleichen Rechtes, das durch ein Verbrechen in einem andern verletzt worden ist, wird der Verbrecher verlustig27). Der Verbrecher hat sich außer dem Begriff gesetzt, der der Inhalt des Gesetzes ist. Zwar spricht das Gesetz nur, er soll das im Gesetz begriffene Recht verlieren; weil es [aber] unmittelbar

27) Im Manuskript gestrichen: d. h. er verdient die Strafe; die Notwendigkeit, daß sie erfolgt, liegt in etwas Äußerem und ist dem Verbrechen korrespondierend.

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