Jenaer Realphilosophie

[S. 214]

|214| Sie61) sind zugleich aufeinander bezogen, und gespannt gegeneinander. Ihr unmittelbares Daseyn ist ausschliessend; der Eine hat in seinem Gute sich eines Stücks der Erde bemächtigt, – nicht eines einzelnen Dings, wie im Werkzeuge, sondern des dauernden allgemeinen Daseyns. Er hat es durch die Arbeit bezeichnet, oder dem Zeichen seinen Inhalt als daseyendes gegeben; eine negative ausschliessende Bedeutung. Der andre ist also aus dem, was er ist, ausgeschlossen; das Seyn ist nicht mehr ein allgemeines.

61) Am Rande: α) Naturzustand – Recht im Naturzustande, als absolutes, Recht. – Recht enthält die reine Person, reines Anerkanntseyn; – so sind sie nicht im Naturzustande, sondern versenkt in das Daseyn – dadurch daß er Mensch ist, in seinem Begriff, aber im Naturzustand ist er nicht in seinem Begriffe, sondern als Naturwesen, in seinem Daseyn. – Frage widerspricht sich unmittelbar – ich betrachte den Menschen in seinem Begriff d. h. nicht im Naturzustande

Diß Verhältniß ist es gewöhnlich, was der Naturzustand genannt wird; das freye gleichgültige Seyn von Individuen gegeneinander, und das Naturrecht soll beantworten, was nach diesem Verhältnisse die Individuen für Rechte und Pflichten gegeneinander haben; welches die Nothwendigkeit ihres Verhaltens ist, – ihrer nach ihrem Begriffe selbstständiger Selbstbewußtseyne. Das einzige Verhältniß derselben aber ist, eben diß Verhältniß aufzuheben, exeundum e statu naturae. In diesem Verhältnisse haben sie keine Rechte und keine Pflichten gegeneinander, sondern erhalten sie erst durch das Verlassen desselben. Es ist der Begriff der gegeneinander freyen Selbstbewußtseyne gesetzt; – aber eben nur der Begriff; er hat sich weil er Begriff ist, vielmehr zu realisiren, d. h. eben sich, der in der Form des Begriffs ist gegen seine Realität, aufzuheben. – Es geschieht in der That bewußtlos selbst in der Auflösung der Aufgabe, und in ihr selbst; – bewußtlos, d. h. daß der Begriff nicht in den Gegenstand fällt. Die Aufgabe lautet so, was ist Recht und Pflicht für das Individuum im Naturzustande? – der Begriff dieses Individuums

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