[S. 223]
|223| allgemeine Willen. In diesem Elemente hat sich nun das vorhergehende darzustellen, in ihm hat sich, wie in dem Willen die abstracte Intelligenz [sich] aufgehoben hat, – oder ihre Gegenstände sich durch sich selbst erfüllten, – so hier der abstracte Willen aufzuheben, oder als aufgehobner zu erzeugen in dem Elemente des allgemeinen anerkanntseyns, dieser geistigen Wirklichkeit. Der Besitz verwandelt sich dadurch in das Recht, so wie die Arbeit vorher in allgemeine; was Familiengut war, worin die Ehgenossen sich wußten,78) wird allgemeines Werk und Genuß aller; – und der Unterschied der Individuen wird ein Wissen vom Guten und Bösen;79) – persönliches Recht und Unrecht.
78) Am Rande: (Erlaubte und Unerlaubtes) kommt erst in dem andern.
79) Am Rande: (Gutes und Böses)
[a. Anerkanntseyn]
a. [Unmittelbares Anerkanntseyn]
Das80) anerkanntseyn ist unmittelbare Wirklichkeit, und in ihrem Elemente die Person, zuerst als fürsichseyn überhaupt; sie ist geniessend und arbeitend. – Erst hier hat die Begierde das Recht aufzutreten; denn sie ist wirklich, d. h. sie selbst hat allgemeines, geistiges Seyn. Arbeit Aller und für Alle, und Genuß – Genuß Aller; jeder dient dem andern, und leistet Hülfe – oder das Individuum hat hier erst als einzelnes Daseyn. Vorher ist es nur abstractes, oder unwahres. – Der Geist kann wohl in eine Abstraction sich setzen, sich analysiren, und einer Existenz geben – wie das Thier nicht, – wo das Selbst, das in ein System
80) Am Rande: abstractes Seyn und Bewegung

Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.