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|216| die Dinge, nicht gegen einen dritten – Der Mensch hat das Recht in Besitz zu nehmen, was er als einzelner kann; er hat das Recht, diß liegt in seinem Begriffe, Selbst zu seyn, dadurch ist er die Macht gegen alle Dinge. Aber seine Besitznahme erhält auch die Bedeutung einen dritten auszuschliessen – was ist in Ansehung dieser Bedeutung das den andern verbindende? Was darf ich in Besitz nehmen, ohne Unrecht des dritten? Solche Fragen eben können nicht beantwortet werden. – Die Besitzergreifung63) ist die sinnliche Bemächtigung,64) und sie hat durch das Anerkennen zur rechtlichen zu werden. Sie ist rechtlich nicht darum, weil sie ist. An sich nimmt der unmittelbare Mensch Besitz. – Es ist dieser Widerspruch daß das unmittelbare den Inhalt ausmacht, das Subject, dessen Prädicat das Recht seyn soll. – Weil es von den andern anerkannt ist, ist es mein Eigenthum; aber was anerkennen die andern? das was ich habe, in dessen Besitz ich bin. Der Inhalt geht also von meinem Besitze aus. Kann ich nun haben, was und soviel ich will? Ich kann es nicht einem dritten nehmen, um des Anerkennens willen, denn was er hat, ist ja anerkannt. – Aber indem ich es unmittelbar, d. h. als ein solches, das keinem angehört, in Besitz nehme, schliesse ich ihn an sich aus, und so kommt wieder bey der Besitznahme die Frage nach dem Anerkennen hervor; ich nehme das was sein Besitz werden könnte. – Es könnte nur aber erst sein Besitz werden, der meinige aber ist es wirklich, seine Möglichkeit steht meiner Wirklichkeit nach; er hat mich, der ich wirklich bin, anzuerkennen. Aber was besitze ich denn? – a) meinen Körper, b) das Ding, das ich schon im Mund, oder in der Hand habe –65)
63) Am Rande: herauswarts oder Bestimmung des allgemeinen Seyns
64) Am Rande: Widerspruch des Habens und des Fürsichseyns – Im Haben bin ich unmittelbar seyend – jenes als unmittelbares Seyn, diß als für sich seyend, unmittelbarer Widerspruch – meine Sache insofern sie meine ist, nicht insofern sie Sache ist, Unterscheidung
65) Am Rande: Gegenständlichkeit; Freye Abtrennung des Mein (in den Besitz, der Liebe freyer Gegenstand;) Wesen Ding, Form die meine.

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