Jenaer Realphilosophie

[S. 217]

|217| aber nicht nur dieses, sondern was ich schon mit der Begierde mit dem Blicke bezeichnete, schon wollte, schon darnach griff, – Kinder behaupten ein Recht, weil sie es zuerst gesehen, gewollt haben; und Grosse werden, ob sie wohl nichts mehr machen können, durch Zuvorkommen eines andern ärgerlich – Ausser dem unmittelbaren Ergriffenhaben aber ist das seyende Ding, als mein Besitz kundgethan durch ein Zeichen, z. B. die Bearbeitung selbst – was als mein bezeichnet ist, hat der andre nicht zu verletzen – Die Bezeichnung aber ebenso zufällig – ein eingeschlossenes Erdreich – wo nur die Umschliessung, eine Furche darum gezogen ist66) – ist bezeichnet als mein, und wieder nicht – Das Zeichen hat eine unbegränzte Ausdehnung67) – Pfahl auf einer Insel eingeschlagen, bedeutet,68) daß ich Besitz will von ihr genommen haben – ebenso in der Bearbeitung kann ich Form nicht von einem metallnen Becher trennen; aber wo hebt bey einem bearbeiteten Aker, Baum, die Form [an] und wo hört sie auf – das innre jeder Erdscholle ist unberührt gelassen69) – oder wenigstens bewegt, so das untre – und viel nicht – u.s.f.

66) Am Rande: Erweiterung des gegenständlichen Ich, – durch seine Bedeutung* * Darunter: Waffe, Masse

67) Am Rande: Form; Aushöhlen eines geformten – das Ding als Ding gehört mir, mein Willen schließt es in sein Selbst ein

68) Am Rande: Erster Besitz Zufall, so ist es Seite der Zufälligkeit, diese eben ist aufzuheben –

69) Am Rande: Steinmasse an einigen Seiten bearbeitet, da wo nicht, kann ich ihn aushöhlen – Baum nicht gepflanzt von ihm – Thier

Das sinnliche unmittelbare, worauf das Allgemeine angewandt ist, entspricht diesem nicht; – nicht von ihm umgeben – schlecht unendliche Theilung.

Es ist nicht an sich allgemein, immer ein Widerspruch in Ansehung dieses Inhalts – Angemessenheit zum Bedürfnisse einer Familie eines Einzelnen, wiederspricht dem reinen Selbst, der Gleichheit, die gerade dem Rechte zu Grunde liegt. – Nichts ansich hierüber zu bestimmen, sondern der Einzelnheit angehörig, ist es die Seite die dem Zufalle anheimgestellt ist; – es ist keine Vernunft darin, sondern diese erst so hineinzubringen, daß nichts durch unmittelbares Nehmen

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