[S. 219]
|219| sich seyend, weil er für den andern nicht ist, weil er vom Seyn durch den andern ausgeschlossen wird; der andre aber, – die Familie, – ist ruhig unbefangen für sich. Der ausgeschlossne verletzt den Besitz des Andern, er setzt sein ausgeschlossenes Für sich seyn darein, sein Mein; er verdirbt etwas daran, – vernichten, wie das der Begierde, um sein Selbstgefühl sich zu geben, aber nicht sein leeres Selbstgefühl, sondern sein Selbst in einem Andern selbst setzend, in das Wissen, eines Andern; – die Thätigkeit geht nicht auf das negative, das Ding, sondern das sich Wissen des Andern. Es wird dadurch ein Unterschied in das Wissen des Andern gesetzt, der nur in das Daseyn des Andern einen setzte. Er wird dadurch ebenso aufgeregt, er ist in sich getrennt, und sein Ausschliessen aus dem Seyn ist in ein Ausschliessen des Wissens umgeschlagen; er kommt zum Bewußtseyn, daß er ganz etwas andres that, als er meynte; sein Meynen war das reine Beziehen seines Seyns auf sich selbst, sein unbefangnes für sich seyn. – So erregt stehen beyde gegeneinander, – und zwar der zweyte als Beleidiger, der erste als der Beleidigte; denn dieser meynte nicht jenen in seiner Besitznehmung – dieser aber beleidigte, er meynte ihn, was er vernichtete war nicht die eigne Form des Dings, sondern die Form der Arbeit oder das Thun des Andern. Daß also der ausgeschlossne sich wiederherstellte, bringt nicht die Gleichheit beyder, sondern vielmehr eine neue Ungleichheit; – Gleichheit daß beyde nun in dem Dinge sich setzten; aber die höhere Ungleichheit des Setzens des einen in das Fürsichseyn des andern; – der erstere setzte sich in das herrenlose Ding, der andre in das besessene. –
Diese Ungleichheit ist aufzuheben; sie muß aber schon an sich aufgehoben seyn, und das Thun beyder ist nur, daß diß für beyde wird. Das Aufheben des Ausschliessens ist schon geschehen, beyde sind ausser sich. Beyde sind ein Wissen, sind sich Gegenstand, jeder ist seiner im Andern bewußt, zwar als ein aufgehobenes, aber ebenso steht die Positivität auf der Seite eines Jeden, jeder will dem andern gelten; es ist jedem Zweck im andern sich anzuschauen;71) jeder ist der Schluß,
71) Am Rande: jeder ist ausser sich

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