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|253| zu wissen, als abstract allgemeine, – die achtungswerth seyen [anheim]; – Achtung erhält das abstract allgemeine; – sie hat dabey die Güte, ihr Recht durch Vergleich und Billigkeit zu corrigiren – Ist ebenso Meister über das Eine als das Andre – abstracte Allgemeinheit, oder am Daseyn. γ) Endlich ist sie die Macht über Leben und Tod das Furchtbare des Einzelnen – aber ist über das reine Böse Meister, sie ist der göttliche Geist – der das absolut andre, das Böse, das im Gedanken als solchem schlechthin andre als sich selbst weiß.
Diß sind ihre Gewalten, oder abstracten Momente, sie hat noch kein Daseyn, worin diese in sich selbst reflectirt sind.
Die126) peinliche Gerichtsbarkeit gründet sich darauf, daß α) das Allgemeine die Substanz des Einzelnen ist β) die gewußte und gewollte Substanz, wer sein Recht aufgegeben, hat eben als abstractes allgemeines sich entaüssert, – d. h. α) positiv er gilt als Lebendiges und reiner Willen gegen Gewalt, und wird geschützt β) er hat sich als Lebendiges und Willen in die Gewalt des Staats gegeben; durch die Entaüsserung des gemeynten Rechts bin ich reine Person,127) bin aber nur als solche als Gesetz, – mein Daseyn ist das Gesetz, – d. h. ich hänge ganz davon ab. –
126) Am Rande: an sich Rache ist gerecht
127) Am Rande: das daseyende Böse Absicht, (culpa dolus –)
III. Constitution
Querverweis: Der Staat § 257 ff.; wer die Verfassung macht, die Anmerkung zu § 273; zum Fürsten § 275 ff.
Der Staat als Reichthum ist das Aufgehobenseyn sowohl des vereinzelnten Daseyns, – als des Ansichs im Daseyn, und als des reinen Ansichseyns der Person – der Mensch hat sein Daseyn, Seyn und Denken allein im Gesetze. – Das Gesetz

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