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|247| aber eben diß unvermittelte Vorhandenseyn gilt nicht mehr – sondern ein vorhandenseyn das als gemeinsamer Willen ist, – oder das ebenso ein vermitteltes ist – die Bedeutung gilt, der andre anerkannte mich wohl als noch nicht leistenden, aber in der Bedeutung des gemeinsamen Willens – Diese Bedeutung gilt im Gesetze – die Bedeutung ist das innre – die reine Person, das Gesetz ist diese Bedeutung – In der Todesstraffe hat sich alle Zweyheit der Bedeutung und des Daseyns aufgehoben; ich bin da, wie ich an mir selbst bin, nach der Bedeutung, nicht die ich besonders hineinlege, sondern nach der Bedeutung des gemeinsamen Willens. –118) Das Gesetz zwingt daher, d. h. hier, es führt gegen meine besondre Bedeutung, die gemeinsame aus, gegen mein Daseyn mein Ansich, oder gegen mein besonderes Selbst, mein allgemeines. (– Durch diesen Zwang ist meine Ehre nicht mehr verletzt (Bildung) denn der Zwang enthält nicht meine Unterwerfung; das Verschwinden meines Selbsts, gegen ein anderes Selbst, sondern meiner gegen mich selbst, meiner als Besondern, gegen mich selbst als Allgemeinen, und zwar diesen nicht als Macht, sondern als Macht des Gesetzes, das ich anerkenne; d. h. die negative Bedeutung meiner hat ebensosehr positive; ich bin ebenso darin erhalten – Es kommt mir ebenso zu119) gute – ich120) bin nicht nur in meinem Gedanken erhalten, – Ehre – sondern auch in meinem Seyn.)
118) Am Rande: über das einzelne keinen absoluten allgemeinen – sondern gemeinsamen Willen
119) Am Rande: Bildung, sich im Allgemeinen anzuschauen. Menschen müssen zuerst wie Thiere gezwungen werden.
120) Am Rande: Weil ich positive Bedeutung habe, behalte ich nicht meine Meynung gegen diß Gesetz; – nichts für mich
Allein die Zufälligkeit kommt auf andre Weise hier herein – sie war im Begriff Zufälligkeit des Leistens. Hier αα) die Bestimmung des abstracten Gesetzes seinem

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