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I) Die niedern Stände und Gesinnungen
Querverweis: Bauernstand § 203, Gewerbe- und Handelsstand § 204.
a) der Stand des unmittelbaren Vertrauens und der rohen concreten Arbeit, Bauernstand. – Das absolute Vertrauen ist der Grund und das Element des Staates; – es tritt aber in dem gebildeten Staate zurük zu einem Stande – zu dem elementarischen Ausgangspunkte – und allgemeinen Elemente, das in Allen bleibt – aber die ihrer bewußtere Form annimmt. – Der Bauernstand ist also diß Individualitätslose Vertrauen, das seine Individualität in dem bewußtlosen Individuum, in der Erde hat.159) Als Arbeiten ist er nicht der Arbeiter der abstracten Form, sondern sorgt so ungefähr für das meiste, Ganze seiner Bedürfnisse, ebenso ist sein Werk nur im Innern mit seinem Thun verbunden – der Zusammenhang seines Zwecks und der Verwirklichung ist das bewußtlose die Natur – er akert, sät, aber es ist Gott, der das Gedeihen gibt – die Jahrszeiten, und das Vertrauen, daß von sich selbst das werde, was er in den Boden gelegt – die Thätigkeit ist das unterirdische – Steuern und Abgaben bezahlt er, weil es ebenso ist – diese Äker, Haüser, sind von allen Zeiten so belegt – es ist so, weiter nichts – alte Rechte – und wenn neues ihm aufgelegt wird, so versteht er es nicht warum, sondern sieht es als eine individuelle Herrschafft an, daß die vornehmen Herrn viel brauchen, – daß im Allgemeinen der Staat dessen wohl bedarf – aber unmittelbar sieht er diß nicht ein, sondern [nur, daß] eben Geld von ihm gezogen wird, die Geschäftsmänner auch leben müssen, und der vornehme Herr, der Fürst, eben der vornehme Herr, der Fürst ist – So läßt er sich das Recht auch mehr wie einen Befehl auflegen, und verlangt nur, nicht daß er die Sache einsehe, sondern daß nur mit ihm gesprochen werde, daß ihm gesagt werde, was er thun [solle], und [wozu er] commandirt sey, – eine derbe Anregung, daß er merkt, es sey hier eine Gewalt vorhanden, in
159) Am Rande: es arbeitet nur die Möglichkeit

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