Die Positivität der christlichen Religion (1795/96)

[S. 172]

|172| Staates, und jener Schutz, jene Garantie ist notwendig im gesellschaftlichen Vertrage begriffen; und es ist nur in einem übelorganisierten Staate oder, wie schon gesagt, in einem Staate, der diese Pflicht nicht gekannt, sich dieses Schutzrecht nicht vindiziert hat, möglich, daß seine Bürger oder ein Teil derselben in den Fall kommen kann, dieses Recht mit Gewalt auch für ihren Teil behaupten zu müssen oder desselben nicht genießen zu dürfen. In diesem Falle sahen sich die Protestanten, und die Fürsten, die gegen einen anderen Teil der Staatsgewalt für das Recht der freien Religionsübung ihrer Untertanen mutig sprachen und tapfer fochten, haben dies aus Fürstenpflicht getan; von den Inkonvenienzen aber, daß sie nicht auch als Fürsten, sondern als Mitglieder oder als Oberhäupter einer Kirche den Frieden und die Verträge schlossen, haben wir oben geredet. Da die Kirche ihren Glauben also nicht gegen Gewalt schützen kann, so bleibt nichts übrig, als ihn gegen sich selbst zu schützen und zu erhalten.

Ist der Glaube, der geschützt werden soll, als allgemeiner Glaube anzusehen, von dem einer oder der andere im ganzen oder in einzelnen Teilen abwiche, so wäre ein solcher eben deswegen nicht mehr Glied der Kirche, und er hätte ihren Wohltaten entsagt, so wie sie keine Rechte mehr auf ihn hätte; sollte sie dennoch aber das Recht auf ihn haben, daß er verpflichtet wäre, sich von ihr belehren zu lassen und ihren Vorschriften, was er tun oder unterlassen sollte, zu gehorchen, so könnte dies Recht nur darin gegründet sein, daß er im Vertrag mit der Kirche sich auf zukünftige Fälle verbunden hätte, in der Bestimmung des wahren Glaubens der Mehrheit der Stimmen oder den Repräsentanten der Kirche zu vertrauen und sich von ihr darin leiten zu lassen; dies hieße aber der Kirche eine Art von Infallibilität zuschreiben, und gegen eine Autorität der Art zu protestieren, ist die höchste Pflicht eines wahren Protestanten. – Der Andersdenkende befände sich hier im Fall eines Übertretens der bürgerlichen Gesetze, von deren Machthabern er gezwungen

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