Die Positivität der christlichen Religion (1795/96)

[S. 147]

|147| bleibt und daß er seine Nachkommen dadurch nicht verpflichten will, so hat dieses Kirchenrecht bis hierher, das man das reine nennen könnte, nichts in sich, das weder den natürlichen Rechten jedes Menschen noch des Staats Eintrag tut. In diesen Vertrag tritt jeder Christ in seiner Gemeinde durch den feierlichen Taufaktus ein; weil aber der Gegenstand der Pflichten und der Rechte der Kirche Glauben und Meinung ist, ein neugeborenes Kind aber insofern nicht freiwillig darein treten, auch nicht hineingeworfen werden kann, so übernehmen teils Taufpaten die Pflicht, es in dem Glauben der Kirche aufzuerziehen, und weil es an den Wohltaten der Kirche teilnimmt, ehe es von seiner Seite den Vertrag des Glaubens erfüllt hat, und jene ihre Wohltaten nicht gern umsonst verschwendet, auch das Kind nur ein Recht daran hat, weil es künftig an seiner Seite seine Pflichten erfüllen will, so stehen die Taufpaten der Kirche dafür, sie verbürgen sich der Kirche dafür, daß sie es schon durch die Erziehung dahin bringen wollen, daß das Kind an seinem Teil einst den Vertrag erfülle, – teils hat man in einigen protestantischen Staaten den sogenannten Konfirmationsaktus eingeführt, wodurch das Kind seinen Taufbund erneuert, d. h. jetzt in seinem 14. oder 15. Jahr freiwillig, selbst in den Vertrag der Kirche tritt und also feierlich das tut, was die Taufzeugen nur versprechen konnten; wobei aber die Kirche sorgfältig die Veranstaltung gemacht hat, daß das Kind von nichts anderem gehört habe als dem Glauben der Kirche, und wobei die Kirche den Verstand und die Einsichten eines 14jährigen Kindes für mündig erklärt und sein meist unverstandenes Herplaudern der Glaubensformeln für die Erklärung der freien Wahl eines Verstandes annimmt, der nach der Wichtigkeit des Gegenstands, seines ewigen Heils, reife Entschließung gefaßt hat, dahingegen der bürgerliche Staat die Mündigkeit, die Fähigkeit, bürgerliche rechtskräftige Handlungen auszuüben, die doch gegen jene Gegenstände nur Kot betreffen, ins 20.-25. Jahr verschiebt. Die Kirche als Staat trägt Sorge, die Kinder, die einst ihre

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126