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Welche Form die Moral in einer Kirche gewinnen muß
Die wichtigste Veränderung ist durch die Ausbreitung des Christentums in der Art, die Moralität zu befördern, vorgegangen; daraus ist nach dem Übergang der Kirche aus einer Privatgesellschaft in einen Staat – aus einer Privatangelegenheit eine Angelegenheit des Staats geworden, und was seiner Natur nach Willkür ist und war, ist Pflicht geworden, und zwar zum Teil ist ein äußeres Recht der Kirche daraus erwachsen. Die Kirche hat die Grundsätze der Moralität aufgestellt, außer dieser Moral zugleich die Mittel angegeben, sich diese Grundsätze zu eigen zu machen, und besonders auch über die Anwendung auf einzelne Fälle unter dem Namen der Kasuistik eine weitläufige Wissenschaft aufgestellt.
In dem moralischen System der Kirche ist ein Hauptzug, daß es auf die Religion und auf unsere Abhängigkeit von der Gottheit gebaut ist; das Fundament, worauf es erbaut ist, ist nicht eine Tatsache unseres Geistes, ein Satz, der aus unserem Bewußtsein entwickelt werden könnte, sondern etwas Gelerntes, und die Moral [ist] also nicht eine selbständige, in ihren Grundsätzen unabhängige Wissenschaft; das Wesen der Moralität also nicht auf Freiheit begründet, nicht Autonomie des Willens.
Mit der historischen Kenntnis wird angefangen, dieser ist vorgeschrieben, welche Empfindungen und welchen Gemütszustand sie hervorbringen soll, Dankbarkeit und Furcht – um uns unseren Pflichten getreu zu erhalten, deren Kriterium das Wohlgefallen Gottes ist, welches von einzelnen Pflichten bekannt ist, von anderen aber künstlich daraus berechnet werden muß. Diese Rechenkunst ist so sehr ausgedehnt und die Menge der Pflichten dadurch so unendlich vergrößert worden, daß der freien Willkür wenig mehr übriggelassen ist; und was als Pflicht an sich nicht gerade geboten oder verboten ist, das wird vollends in der Asketik wichtig, die gar keinen Gedanken mehr zollfrei, keine Handlung, keinen
