Die Positivität der christlichen Religion (1795/96)

[S. 159]

|159| Grunde liegt, ist Glauben und Meinung. In der protestantischen Kirche ist besonders in neueren Zeiten die Freiheit hierin so viel größer als in der katholischen, daß es keine Vergleichung leidet; aber in beiden werden die aus diesem Vertrag fließenden Rechte streng behauptet. In der katholischen Kirche wird die Meinung mit eben der Genauigkeit bewacht; in der protestantischen Kirche hingegen ist es bekannt, daß der Glaube der gelehrtesten und rechtschaffensten Theologen gar nicht derselbe ist, den sie in den symbolischen Büchern unterschreiben oder beschwören; von anderen Beamten des bürgerlichen Staats ist es ohnehin fast immer der Fall, daß sie die Lehren der symbolischen Bücher, die sie gleichfalls unterschreiben müssen, sehr wenig kennen; wer z. B. nicht die gleiche Meinung von der Taufe hätte, die von der Kirche aufgestellt ist, oder ganz anders von den Hauptpunkten der protestantischen Dogmatik denkt als die Kirche, den fragt man danach weiter nicht, wenn er auch dies schon in Schriften oder sonst öffentlich an den Tag gelegt hat; wenn er [aber] so konsequent sein und sein Kind nicht taufen lassen oder bei Übernehmung eines Amts die symbolischen Bücher nicht unterschreiben wollte, so würde die Kirche, die auf seine Meinung keinen Protest gelegt hat, doch die Konsequenzen, die natürlich daraus fließen, in Beschlag nehmen und ihre Rechte geltend machen.

Vertrag der Kirche. Repräsentation, Aktiv-Bürger über die Lehre

Querverweis: Der junge Hegel denkt Kirche und Staat hier vom Vertrag her. Die Grundlinien weisen genau das zurück: Anmerkungen zu § 75 und § 258.

Was nun den Vertrag selbst betrifft, auf dem die Rechte der Kirche selbst beruhen, so könnten zwar die ersten Rechte der Fürsten auf den Rechten des Eroberers beruhen, der den Besiegten das Leben unter der Bedingung des Gehorsams ließ, und auf diesem ursprünglichen Vertrag des Überwinders mit den Überwundenen könnten die Rechte der Nachkommen jener Fürsten gegründet sein, die also sie jetzt nicht mehr durch das Recht als Eroberer, sondern durch Erbschaftsrecht

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