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|161| die unnachläßliche Pflicht hat. In einer solchen Versammlung sind die Mitglieder teils als Repräsentanten ihrer Herde, teils vorzüglich als Beamte der Kirche vorhanden. Ihre Vollmacht soll zwar aus der Eigenschaft als Repräsentanten fließen, aber das Volk hat das Recht, das es mehrere Jahrhunderte hatte, seine Repräsentanten und Beamten selbst zu wählen, längst verloren. Die Beamten der Kirche, die wieder von Beamten oder zum Teil von einem von dem Volke gleichfalls unabhängigen Korps ernannt werden, machen also die Versammlung der Kirche aus, und alle zusammen bilden eine in sich vollendete Organisation, die den Glauben des Volks, der Laien handhabt, bestimmt und regiert, ohne daß diesen der geringste Einfluß mehr dabei gestattet sei. – Da der Gegenstand der Kirche nicht Person und Eigentum, die fähig sind, daß Gewalt, um sie zu beschützen, gebraucht werden kann, sondern Meinung und Glauben ist, so ist es ganz und gar gegen die Natur der Meinung, daß, was die seinige sei, der Einzelne der Mehrheit der Stimmen unterwerfe, und was im bürgerlichen Vertrag möglich ist, seinen Willen dem allgemeinen Willen zu unterwerfen und diesen als Gesetz für sich anzusehen, kann schlechterdings keinen solchen kirchlichen Vertrag, d. i. einen Vertrag über Glauben hervorbringen, – ein solcher ist in sich selbst unmöglich und, wenn er doch gemacht worden ist, ganz null und nichtig.
Besteht die Versammlung aus Repräsentanten, die es nicht bloß dem Namen, sondern auch der Tat nach sind, d. h. die wirklich von den Gemeinen als solche gewählt worden sind, so kann ihnen keine andere Vollmacht mitgegeben werden als eine Erklärung, was der Glaube der Gemeinde sei und welche Artikel sie als die Hauptpunkte, als die Bedingungen ansehe, unter deren Gleichheit allein sie sich mit anderen Gemeinen als einer Kirche zugetan ansehen wolle; ihnen die Vollmacht mitzugeben, nach ihrer Einsicht den Glauben der Gemeine zu bestimmen und diesen der Mehrheit der Stimmen zu unterwerfen, würde eine repräsentative Republik bilden, die dem Rechte der Menschen, ihre Meinungen nicht
