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|165| der Sache ihrer Kirche für ihre Schriften hätten aufbehalten können, da es doch hauptsächlich nur um die Legitimation ihres Glaubens zu tun war, indem das Volk darüber, daß es etwas glaubt, nicht durch Gründe legitimiert werden kann, die es nicht kennt; die symbolischen Bücher hätten in einer einfacheren Gestalt, die dann freilich nicht so polemisch gegen alles die Spitze geboten hätte, mehr das Ansehen einer Glaubensnorm gehabt, die nach dem feierlichen Grundsatz der protestantischen Kirche von der Einsicht des Volkes selbst als sein Glaube anerkannt worden sei – um so mehr, da die Waffen, die zu einer Zeit sehr gute Dienste tun, in der Folge unbrauchbar werden. So ist die gelehrte Form der symbolischen Bücher, aus der das Volk nie, sondern nur die Gelehrten bewiesen, jetzt auch insofern untauglich geworden, da in ihr die Theologen unserer Tage ihre Legitimation auch nicht mehr vorzeigen. Das Volk brauchte diese Waffen nie, und auch die Gelehrten verschmähen sie jetzt.
Der andere Umstand, der zur Rechtfertigung der Theologen, was Glaube des Volkes sei allein, ohne dieses, zu bestimmen, angeführt werden kann, ist der, daß sie sagen können, sie haben bei den späteren Büchern, worin der Glaube der protestantischen Kirche enthalten ist, nur als Ausleger der vorher von dem Volke selbst angenommenen Glaubensnorm gehandelt, und dieses Amt eines Auslegers habe ihnen ebenso unbeschadet der Glaubensrechte des Volks übertragen werden können. Und allerdings, wenn den ausgelegten Stellen der Glaubensnorm nur ein Sinn beigelegt werden konnte, so kann nichts gegen dies ihr Amt eingewandt werden. Allein wenn eine Lehre etwa zweier oder mehrerer Auslegungen fähig ist, und die eine ist von den Theologen angenommen worden, oder wenn von ihnen aus einem Satze Konsequenzen mit der strengsten Richtigkeit gefolgert und als Lehren der Kirche aufgestellt worden sind, so haben sie hierin eigenmächtig gehandelt. Denn um zu wissen, welche von beiden möglichen Auslegungen dem Sinn der Kirche gemäß
