Die Positivität der christlichen Religion (1795/96)

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|160| besäßen, so wie auf jenem Vertrag auch die Unterwerfung des Willens des Einzelnen unter den Willen des Souveräns beruhte – eine Theorie, deren Behauptung oder Widerlegung uns hier gleichgültig ist -, so bleibt doch soviel, daß es in der Natur der bürgerlichen Gesellschaft liegt, sie und die Rechte ihrer Beherrscher und Gesetzgeber mögen entstanden sein, wie sie wollen, daß darin die Rechte des Einzelnen Rechte des Staats geworden sind, daß der Staat [sich] verpflichtet, meine Rechte als die seinigen zu behaupten und zu beschützen. Bei den Rechten der Kirche als eines Staates kann es dagegen keinem Zweifel unterworfen sein, daß, wenigstens bei Bildung derselben, auf der freiwilligen Einwilligung aller Einzelnen ihr Vertrag und ihre Rechte allein sich gründeten. In diesem Staate wird der allgemeine Wille, d. h. die Mehrheit der Stimmen als Gesetze des Glaubens ausgedrückt; und die Gesellschaft verbindet sich zu Schützung dieses Glaubens, einer für alle und alle für einen; teils zur Organisation und Ordnung der allgemeinen Versammlung, in der die Gesetze gemacht werden, teils zur Schützung dieser Glaubensgesetze, zu welcher vorzüglich der Unterricht jeder Art und der öffentliche Gottesdienst gehört, hat der kirchliche Staat Beamte nötig und sie aufgestellt.

In Ansehung des einen Punktes, Zusammenstimmung aller zu einem Glauben, ist es nun ein sehr großer Unterschied, ob der Vertrag der Kirche so angesehen wird, daß ihre Vereinigung aus der Übereinstimmung des Glaubens aller von selbst hervorgegangen sei, und ob im allgemeinen Glauben nur der Glaube aller ausgedrückt sei, oder ob dieser auch zum Teil durch die Mehrheit der Stimmen festgesetzt und ob dies als möglich angenommen worden ist. Der letztere Grundsatz ist feierlich von der katholischen Kirche angenommen worden, indem den Kirchenversammlungen die höchste Gewalt aufgetragen ist, in der letzten Instanz zu entscheiden, was der Glaube der Kirche sei, und zwar ist es die Mehrheit der Stimmen, der sich zu unterwerfen eine jeweilige Minorität

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