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Es ist der Kirche nicht eine Pflicht, die aus dem Rechte eines anderen entspränge, in dessen Genuß er schlechterdings gesetzt werden müßte, sondern nur Pflicht, insofern sie sich diese selbst vorschreibt, voll von der Wichtigkeit ihrer Lehren für die Menschheit, voll von einem überfließenden Eifer, diese damit zu beglücken. Was sie tun kann, ist also Anstalten zu machen, daß jeder, auf den sie ihre Wohltaten ausdehnen will, instand gesetzt wird, zu ihrer Kenntnis zu gelangen; es muß dabei von der Willkür eines jeden abhängen, diese Mittel zu gebrauchen, denn Zwangsmittel oder Strafen anzuwenden hieße das Gute, wie die Spanier in Amerika oder Karl der Große in Sachsen, mit Gewalt aufdrängen wollen. Und abgerechnet, daß in einigen protestantischen Ländern die Versäumer des öffentlichen Gottesdienstes und des Abendmahls vor ein Gericht gefordert und, wenn die Versäumnis noch einigemal eintritt, gestraft werden; abgerechnet, daß in einigen Ländern, in denen von dem Staat die Kirche reformiert wurde, zwar niemand zur Verlassung seines Glaubens gezwungen werden sollte, aber bei Strafe anbefohlen wurde, die Predigten der neuen Lehren zu besuchen und dann selbst zu urteilen; abgerechnet, daß in einigen Gegenden die Juden, mit denen man es überhaupt nie genau genommen hat, von Zeit zu Zeit wenigstens durch Deputierte dem protestantischen Gottesdienste sollen beiwohnen müssen, – abgerechnet dieses, so hat sich die protestantische Kirche ziemlich in den angegebenen Schranken gehalten, da es hingegen die verhaßteste Seite der Geschichte katholischer Länder ist, wie und aus welchen Grundsätzen in diesen Andersdenkende als Rebellen gegen die Kirche, deren Glaube, durch Mehrheit der Stimmen oder durch absolute Macht bestimmt, Gesetz für jeden sein soll, als Rebellen gegen die Gottheit, deren Richteramt die Kirche an ihrer Statt zu handhaben sich anmaßte, behandelt worden sind, indem hier der kirchliche Vertrag ganz dem Vertrag
